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Bodenfunktionen
Der Boden erfüllt nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz § 2 Absatz (2) folgende Funktionen
1. natürliche Funktionen als
- Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
- Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
- Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,
2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
3. Nutzungsfunktionen als
- Rohstofflagerstätte,
- Fläche für Siedlung und Erholung,
- Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
- Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.
Weiterführende Informationen
Links zu anderen Angeboten
- Bodenschutzgesetze
- Boden in der Planung
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit: Rechtsgrundlagen des Bodenschutzes
