Klärschlamm

Entsorgungssituation

Klärschlamm ist der bei der Abwasserbehandlung in Kläranlagen anfallende Schlamm. In den ca. 2.400 bayerischen kommunalen Kläranlagen fallen pro Jahr ca. 270.000 t Trockenmasse (TM) Klärschlamm an. Bei einem mittleren Trockenrückstandsgehalt (TR) von ca. 5% und einem Wasseranteil von ca. 95% des auf den Kläranlagen anfallenden Nassschlamms entspricht dies einem Klärschlammanfall (5% TR) von ca. 5,4 Mio. Tonnen pro Jahr.

Bayerns Kläranlagenstruktur ist geprägt durch viele kleine ländliche Kläranlagen. Ca. 45% der ca. 2.400 kommunalen Kläranlagen weisen eine Ausbaugröße < 1.000 Einwohnerwerte (EW) auf. In diesen kleinen Kläranlagen fallen (bezogen auf die Trockenmasse) rund 1% des bayerischen Klärschlamms an.

Im Jahr 2021 war für Bayern die thermische Behandlung (Verbrennung) mit 87% der entsorgten Klärschlammmenge der wichtigste Entsorgungsweg. Einer stofflichen Verwertung bei Rekultivierungsmaßnahmen oder im Landschaftsbau wurden lediglich 6% zugeführt. Der Anteil des landwirtschaftlich verwerteten Klärschlammes betrug 7%. Ein Drittel des bayerischen Klärschlamms wurde außerhalb Bayerns entsorgt und dort vor allem bei Rekultivierungsmaßnahmen oder in Kohlekraftwerken eingesetzt. Innerhalb Bayerns dominierte die thermische Behandlung des Klärschlamms mit ca. 82%.

Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung

Klärschlamm stellt im Abwasserreinigungsprozess eine Schadstoffsenke für eine nicht überschaubare Vielfalt an Abwasserinhaltsstoffen aus Haushalten, Gewerbe und Industrie dar. Die Wirkungen dieser Schadstoffe auf die Umwelt und Gesundheit sind teilweise noch unbekannt. Dies trifft insbesondere auf die organischen Schadstoffe zu (zum Beispiel Flammschutzmittel, Desinfektionsmittel, Arzneimittel usw.). Durch die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm werden die aus dem Abwasser abgetrennten Schadstoffe wieder großflächig ausgebracht.

Bayern hat sich bereits 2011 zum Ziel gesetzt, die landwirtschaftliche, gärtnerische und landschaftsbauliche Verwertung des Klärschlamms aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher-, Boden- und Gewässerschutzes zu beenden. Der Klärschlamm soll Entsorgungsverfahren zugeführt werden, die zu einer Zerstörung der organischen Schadstoffe und einem Ausschleusen der Schwermetalle aus dem Schadstoffkreislauf führen. Dies wird insbesondere durch eine thermische Behandlung (Verbrennung) des Klärschlamms gewährleistet. Mittlerweile ist die bundesweit geltende Klärschlammverordnung dahingehend geändert worden, dass großen Kläranlagen die direkte bodenbezogene Verwertung des Klärschlamms ab 2029 untersagt wird (s. Kapitel Phosphorrückgewinnung). Nicht zuletzt dadurch wird sich der Trend zur thermischen Behandlung (Verbrennung) des Klärschlamms fortsetzen. Der wertgebende Inhaltsstoff Phosphor des Klärschlamms kann vor einer Verbrennung oder nach entsprechender Aufbereitung der Verbrennungsaschen ebenfalls zu einem Großteil zurückgewonnen werden.

Klärschlammentsorgung in Bayern - Planungshilfe für Kommunen und Fachinformationen zur Phosphorrückgewinnung

Für technische Lösungen der Phosphorrückgewinnung vor oder nach der Verbrennung stehen die Ausgaben des UmweltSpezial „Rückholbarkeit von Phosphor aus kommunalen Klärschlämmen“ und „Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung in Bayern“ zur Verfügung. Die Veröffentlichungen können jeweils im Publikationsshop des LfU heruntergeladen werden (siehe auch rechte Spalte und Menüpunkt Phosphorrückgewinnung).

Aufgaben des LfU

Die wichtigsten Aufgaben des LfU im Rahmen der Klärschlammentsorgung sind:

  • Beratung von Kommunen bzgl. Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung,
  • Fachliche Stellungnahmen zu Verordnungs- und Gesetzesentwürfen,
  • Begutachtung und Überwachung von thermischen Behandlungsanlagen,
  • Erstellung von Gutachten bei innovativen Behandlungsverfahren,
  • Betreuung bzw. Beurteilung von Forschungsvorhaben (zum Beispiel Phosphorrückgewinnung),
  • Aufbau und Betrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes (internetbasiertes EDV-System zur Abwicklung des Lieferscheinverfahrens gemäß Klärschlammverordnung),
  • Erstellung des bayerischen Berichtes zur landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung gemäß Klärschlammverordnung,
  • Erhebung und Auswertung von statistischen Daten (Abfallbilanz).

Stand: Januar 2023

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