Einsatz bei Rekultivierungsmaßnahmen und im Landschaftsbau

Der Einsatz von bayerischem Klärschlamm im Landschaftsbau und bei Rekultivierungsmaßnahmen findet fast ausschließlich außerhalb Bayerns in den neuen Bundesländern statt (zum Beispiel Rekultivierung von Braunkohletagebaustätten oder Kalihalden). Ungefähr 6% des bayerischen Klärschlamms wurden im Jahr 2021 diesem Entsorgungsweg zugeführt.

Die Klärschlämme werden vor ihrer Verwertung teilweise noch einer Kompostierung zugeführt und mit anderen Stoffen gemischt (z.B. Tone, Sande, Bodenmaterial). Die verwendeten Klärschlämme sowie die erzeugten Klärschlammkomposte und –gemische müssen die qualitätsbezogenen Anforderungen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) einhalten.

Der Einsatz des Klärschlamms bei solchen Maßnahmen deckt sich nicht mit den bayerischen Zielen zum Ausstieg aus der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlamm. Außerdem sollte bei der Abfallentsorgung nach Möglichkeit eine Entsorgung in der Nähe der Anfallstelle angestrebt werden, da lange Transportwege aus Gründen des Umweltschutzes nicht wünschenswert sind.

Es ist davon auszugehen, dass die für Rekultivierungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern zur Verfügung stehenden Flächen weiter zurückgehen werden und dass die Einbauanforderungen (u.a. Begrenzung der Nährstofffrachten) steigen werden. Daher wird dieser Entsorgungsweg keine dauerhafte Entsorgungslösung darstellen.

Stand: Januar 2023

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