Abwassersammelgruben

Im Rahmen eines Pilotvorhabens im Auftrag des StMUV wurden teils erhebliche Defizite beim baulichen Zustand oder der Dichtheit bei Abwassersammelgruben vor Ort erkannt. Nicht selten waren Gewässerverunreinigungen festzustellen oder zu besorgen.

Abwassersammelgrube – unsachgemäß eingebaut, in baulich schlechtem Zustand und ohne sichere Abdeckung (undichte Anlage)Unsachgemäß eingebaute Abwassersammelgrube

Eine anschließende bayernweite Erhebung ergab, dass rund 20.000 Abwassersammelgruben existieren, über deren baulicher Zustand und Dichtheit sowie zur Verwertung beziehungsweise der Entsorgung des Grubeninhalts kaum Informationen vorliegen (siehe Bericht).

Aus Gründen des Grundwasser- und Gewässerschutzes sowie im Hinblick auf eine Gleichbehandlung mit Betreibern von Kleinkläranlagen bestand Handlungsbedarf. Zum 17.11.2021 wurde das Bayerische Wassergesetz geändert und ein neuer Art. 60a BayWG eingeführt. Danach wird eine Prüf- und Bescheinigungsfrist für Abwassersammelgruben alle zehn Jahre (beziehungsweise erstmalig nach fünf Jahren) durch einen privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) verlangt.

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