Mobilfunkpakt Bayern

Der Mobilfunkpakt I wurde bereits 1999 abgeschlossen. Seine Weiterentwicklung führte Ende 2002 zum Mobilfunkpakt II, der fortgeschrieben und vorerst bis Ende 2015 verlängert wurde. Paktpartner sind der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Landkreistag, die Mobilfunkbetreiber und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).

Ziel des Paktes ist es, den Kommunen auf freiwilliger Basis Möglichkeiten zu geben, bei der Standortfindung für Mobilfunkanlagen mitzuwirken. Entsprechend den Vorgaben des Paktes wird jede Kommune, bei der ein Mobilfunkausbau oder eine wesentliche Änderung der Mobilfunkversorgung geplant ist, vom Betreiber über die Planung informiert und kann nach den festgelegten Rahmenbedingungen eigene Standortvorschläge machen. Die Mobilfunkbetreiber haben sich verpflichtet, Standortalternativen, die die Kommune vorschlägt, zu prüfen. Auch die Zahl der erforderlichen Standorte soll durch gemeinsame Nutzung soweit wie möglich minimiert werden.
Erst wenn das Dialogverfahren fehlschlägt, steht es jedem Betreiber zu, den gesetzlich festgelegten Weg zu gehen, so wie es im restlichen Bundesgebiet üblich ist.

Bestandteil des Mobilfunkpakts ist auch das Förderprogramm zur Erfassung elektromagnetischer Felder (FEE-2-Projekt). Kommunen erhalten dabei Zuschüsse für örtliche Messungen, Berechnungen und Prognosen von Mobilfunkstrahlung. Förderanträge können über die zuständige Regierung gestellt werden. Die Kommungen müssen nur 10% der förderfähigen Kosten selbst tragen.
Mehrere hundert Kommunen in Bayern haben das Programm bisher genutzt.

Vor der zweiten Paktverlängerung 2007 hat der Bayerische Gemeindetag eine Umfrage bei seinen Mitgliedern durchgeführt, an der sich über 900 Kommunen beteiligt haben. Über 80% haben sich dabei für eine Beibehaltung des Paktes ausgesprochen, knapp 15% haben angegeben, der Pakt habe nichts genutzt, circa 15% haben Veränderungen bei der Umsetzung des Paktes gefordert und nur 4% haben sich strikt gegen den Pakt ausgesprochen. Darauf basierend wurde 2007 eine Paktverlängerung ausgehandelt und die Veränderungswünsche weitgehend übernommen.
Der Mobilfunkpakt wurde im Zuge der Novellierung der 26. BImSchV am 27.11.2015 von den Paktpartnern unbefristet fortgeschrieben.

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