FAQ: Wolf

Vorkommen von Wölfen in Deutschland und Bayern

Wo in Deutschland leben Wölfe?

Seit 1996 leben in Deutschland wieder Wölfe. Das Kernvorkommen in Deutschland liegt in der sächsischen Lausitz und in Südbrandenburg.

Woher kommen die Wölfe in Bayern?

Nach Bayern können jederzeit einzelne Wölfe zu- oder durchwandern – sowohl aus dem Nordosten Deutschlands als auch aus Polen und den Alpen. Vor allem junge Rüden wandern auf der Suche nach einem eigenen Territorium sehr weite Strecken von täglich 50 bis 70km oder mehr. Genetische Nachforschungen ergaben, dass ein junger Rüde, der 2006 bei Starnberg überfahren wurde, aus einem Rudel nahe Nizza stammte.

Wo kommen in Bayern Wölfe vor?

Seit 2006 können in Bayern Wölfe nachgewiesen werden. Oftmals sind dies einzelne durchwandernde Tiere, die ihre Elternrudel entweder aus dem süd-westlichen Alpenbogen oder aus der zentraleuropäischen Tieflandpopulation, also aus Polen oder Nord-Ost-Deutschland, verlassen haben. Standorttreue Wölfe gibt es in den Allgäuer Alpen, dem Altmühltal, in der Grenzregion Bayerischer Wald - Böhmerwald, auf den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Wildflecken, im Pressather Wald, im Veldensteiner und Manteler Forst sowie in der Rhön (Gebiete Zella-Rhön und Hohe Rhön) und im Gebiet Staffelsee-West.

Lebensweise von Wölfen

Wie leben Wölfe?

Wölfe benötigen Gebiete mit ausreichend Nahrung (vor allem wildlebende Huftiere) und Ruhezonen zur Welpenaufzucht. Durch ihre hohe Anpassungsfähigkeit können Wölfe auch in stark von Menschen geprägten Gebieten leben. Bei Beunruhigung durch Menschen sind Wölfe vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv. Sie leben in Rudeln, die sich als Familienverband aus den Elterntieren, den Jungen des Vorjahres und den Welpen zusammensetzen. Die Paarungszeit (Ranz) ist im Februar und März, nach gut zwei Monaten Tragzeit werden durchschnittlich 4 bis 6 Junge geboren. Im Alter von einem bis eineinhalb Jahren verlassen geschlechtsreife Tiere das Rudel.

Jedes Rudel nutzt ein eigenes Territorium, dessen Größe von der verfügbaren Nahrung abhängt. Die durchschnittlichen Reviergrößen europäischer Rudel betragen 150 - 350km2. Ein radiotelemetrisch überwachtes Rudel in der Oberlausitz nutzte etwa 250km2. Im Revier eines Wolfsrudels siedeln sich keine anderen Wölfe an. Durch regelmäßige Markierungen (Kot, Urin), sowie durch Heulen grenzt das Elternpaar sein Territorium gegen andere geschlechtsreife Wölfe ab. So reguliert sich die Wolfsdichte in einem bestimmten Gebiet.

Über welche Sinne verfügen Wölfe?

Wölfe verfügen über ein gutes Nachtsehen. Aufgrund ihres sehr ausgeprägten Geruchssinns sind Wölfe in der Lage, Artgenossen und Beutetiere über eine Distanz von bis zu 2km zu wittern. Mit ihrem guten Gehör können sie das Heulen anderer Wölfe bis zu 10km weit vernehmen. Durch das oft gemeinsame Heulen wird das Territorium akustisch markiert und Kontakt zu Artgenossen aufgenommen.

Was ist die Hauptbeute des Wolfes?

Der Wolf hat ein breites Nahrungsspektrum. Es reicht von Aas über Kleinsäuger bis zu großen Huftieren. Diese sind in Mitteleuropa bei Wildtieren vor allem Reh, Rotwild und Wildschwein. Ein Wolf nutzt die für ihn am leichtesten zugängliche Nahrung. Deshalb bevorzugt er, wenn möglich, weniger wehrhafte Beutetiere (Jungtiere oder alte, kranke und schwache Tiere). Auch unzureichend geschützte Nutztiere können so zur Beute werden.

Wie lässt sich ein Wolf von einem wolfsähnlichen Hund unterscheiden?

Wölfe sind hochbeiniger als viele Hunderassen. Die Ohren sind relativ klein und dreieckig. Wölfe haben einen buschigen Schwanz und oftmals eine schwarze Schwanzspitze. Auf der Schulter befindet sich ein Sattelfleck und das Gesicht ist dunkel mit hellen bis weißen Partien seitlich am Fang. Die Unterscheidung von Wölfen und wolfsähnlichen Hunden ist nur von Experten möglich. Eine eindeutige Zuordnung ist jedoch bei manchen Tieren nur über eine genetische Analyse möglich.

Wolf und Mensch

Kann ein Wolf Menschen gefährlich werden?

Der Wolf ist von Natur aus vorsichtig und weicht dem Menschen aus. Im Einzelfall können besonders Jungtiere dem Menschen gegenüber unerfahren und neugierig sein. Dies stellt aber keine Gefährdung des Menschen dar. Seit der erneuten Anwesenheit von Wölfen in Deutschland hat es keinen Angriff auf Menschen durch Wölfe gegeben.

Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Wolf begegne?

Der Wolf reagiert auf den Anblick von Menschen vorsichtig, ergreift aber nicht immer sofort die Flucht. Oft zieht sich das Tier langsam und gelassen zurück. Falls eine Begegnung stattfinden sollte, beachten Sie bitte folgende Regeln:

  • Haben Sie Respekt vor dem Tier.
  • Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück.
  • Falls Sie einen Hund dabeihaben, sollten Sie diesen in jedem Fall anleinen und nahe bei sich behalten.
  • Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar.
  • Laufen Sie dem Wolf nicht hinterher.
  • Füttern Sie niemals Wölfe; die Tiere lernen sonst sehr schnell, menschliche Anwesenheit mit Futter zu verbinden und suchen dann eventuell aktiv die Nähe von Menschen.

Suchen Wölfe menschliche Siedlungen auf?

Wölfe sind grundsätzlich vorsichtig und meiden Menschen. In dicht besiedelten Kulturlandschaften wie Deutschland kommt es dennoch vor, dass Wölfe an Dörfern vorbeilaufen oder Streusiedlungen durchqueren. Da Wölfe überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv sind, geschieht dies meistens während der Dunkelheit. Vereinzelte Sichtungen von Wölfen tagsüber im Siedlungsbereich sind möglich. Ähnliches Verhalten kennt man auch von Rehen und Füchsen.

Können Wölfe Tollwut übertragen?

Wölfe können, wie Füchse und Hunde, an Tollwut erkranken. Diese Krankheit spielt heute in Deutschland kaum mehr eine Rolle. Der letzte Fall stammt aus Rheinland-Pfalz (2006). Bayern ist seit 2001 tollwutfrei. Die Lage in unseren Nachbarländern wird ständig beobachtet.

Wolf und Wildtiere

In welcher Art und Weise greifen Wölfe in Wildtierbestände ein?

Wölfe haben durch die Bejagung von Wildtieren entscheidend an deren Evolutionsverlauf mitgewirkt. Wölfe jagen bevorzugt weniger wehrhafte Beutetiere (Jungtiere oder alte, kranke und schwache Tiere), da diese leichter zu erbeuten sind. So sorgen sie für den natürlichen Gesunderhalt der Beutetierpopulation.

Wie reagiert das Wild auf die Anwesenheit eines Wolfes?

In der Gewöhnungsphase von Wildtierbeständen an die Gegenwart eines Wolfes kann es vorkommen, dass sich das Wild vermehrt in deckungsreichen Gebieten aufhält und dadurch weniger sichtbar ist. Derzeit gibt es für Mitteleuropa nur wenige belastbare Erkenntnisse, wie sich Wildtiere verhalten, wenn Wölfe dauerhaft anwesend sind.

Monitoring von Wölfen

Wer ist in Bayern zuständig für das Monitoring von Wölfen?

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist für das Monitoring der großen Beutegreifer Wolf, Bär und Luchs zuständig. Das Monitoring der großen Beutegreifer in Bayern orientiert sich an internationalen Standards, welche von einer Expertengruppe ausgearbeitet wurden und laufend fachlich weiterentwickelt werden. Die Methodik wird europaweit für das Monitoring der großen Beutegreifer verwendet (siehe Monitoring von Wölfen - LfU Bayern). Wolfsnachweise (C1) ergeben sich in der Regel aus genetischen Analysen, etwa von Speichel- oder Losungsproben, oder aus Bildmaterial mit ausreichender Qualität.

Wie werden Hinweise auf Wölfe bewertet? Was sind die SCALP-Kriterien?

Hinweise auf Wölfe werden nach den sogenannten SCALP-Kriterien bewertet.

Die SCALP-Kriterien wurden als Grundlage für ein standardisiertes Monitoring von einer alpenweiten Expertengruppe ausgearbeitet und werden laufend fachlich weiterentwickelt. Die Abkürzung steht für "Status and Conservation of the Alpine Lynx Population". Die Methodik wird europaweit für das Monitoring der großen Beutegreifer Luchs, Wolf und Bär verwendet. Dabei werden Meldungen nach ihrer Überprüfbarkeit kategorisiert:

  • C1: Fakten, Nachweise ("hard facts"): Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Bildmaterial, Telemetrieortung
  • C2: Bestätigte Hinweise ("soft facts – confirmed"): durch eine erfahrene Person bestätigte Ereignisse wie Riss oder Spur
  • C3: Nicht bestätigte Hinweise ("soft facts – unconfirmed"): Ereignisse, die nicht überprüft wurden bzw. in der Regel nicht überprüfbar sind (zum Beispiel Sichtungen ohne Bildmaterial, Rufe)

Wo gibt es Informationen zu aktuellen Ereignissen mit Verdacht auf Beteiligung Großer Beutegreifer und aktuelle Nachweisen?

Aktuell gemeldete Nutztierereignisse (siehe Nutztierereignisse - LfU Bayern) sowie Nachweise zum Wolf (siehe Monitoring von Wölfen - LfU Bayern) werden im Internetangebot des LfU zeitnah eingepflegt und laufend aktualisiert.

Umgang mit potentiellen Wolfsrissen und Totfunden

Wem melde ich Hinweise auf den Wolf?

Wolfshinweise melden Sie bitte beim Bayerischen Landesamt für Umwelt, bei Ihrem Landratsamt oder bei der Polizei.

Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner am LfU:
Täglich (auch am Wochenende) 10:00 bis 16:00 Uhr
Referat Landschaftspflege, Große Beutegreifer
Telefon: 09281/1800-4640

Wer untersucht ein Ereignis mit potentieller Beteiligung großer Beutegreifer

Für die Untersuchung von Hinweisen und die Dokumentation von Ereignissen, bei denen eine Beteiligung großer Beutegreifer möglich erscheint, wurden und werden kundige Personen vor Ort gezielt geschult, zum Beispiel aus den Bereichen Jagd, Forst, Landwirtschaft und Naturschutz. Sie sind Mitglieder des "Netzwerks Große Beutegreifer" und fungieren als Ansprechpersonen vor Ort. Die Informationen aus dem Netzwerk laufen am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zusammen.

Die Mitglieder des Netzwerks werden ausschließlich nach Auftrag durch das LfU tätig und haben jegliche Hinweise zu großen Beutegreifern an das LfU zu melden. Sie treten im Rahmen des behördlichen Monitorings als neutrale Ansprechperson für die lokale Bevölkerung auf, die für die standardisierte Dokumentation von Hinweisen zu großen Beutegreifern zuständig ist. Sie arbeiten mit den beteiligten Behörden konstruktiv zusammen und zeichnen sich durch deeskalierendes und ausgleichendes Auftreten, auch hinsichtlich der Diskussion um große Beutegreifer, aus.

In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL) führt das LfU die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder des Netzwerks große Beutegreifer durch. Die Kapazitäten für die Ausbildung liegen pro Jahr bei max. 25 Personen. Die Mitgliedschaft bei einem Verband ist kein Auswahlkriterium und weder positiv noch negativ belegt. Eine Beteiligung am Netzwerk Große Beutegreifer geht mit einer Anerkennung der fachlich-wissenschaftlichen Standards im behördlichen Monitoring einher (z. B. Ergebnisse des nationalen Referenzlabors, Bewertung von vorgefundenen Hinweisen, Bewertungskriterien der internationalen Monitoringstandards).

Was passiert bei einem mutmaßlichen Nutztierriss?

Ein Verdacht auf einen Übergriff durch einen großen Beutegreifer muss zeitnah an die Fachstelle "Große Beutegreifer" des Landesamtes für Umwelt (LfU) gemeldet werden. Das LfU nimmt Kontakt mit dem Nutztierhalter auf, um sich über genauere Angaben und bestmöglich schon Bildmaterial einen Eindruck von der Situation zu verschaffen. Liegen mögliche Indizien auf eine Beteiligung großer Beutegreifer vor, dokumentiert ein Mitglied des "Netzwerks Große Beutegreifer" vor Ort das Ereignis und sichert mögliche Spuren. Liegt ein begründeter Verdacht auf Beteiligung eines Wolfes vor, wird der Tierkörper von einem Veterinär an der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt detailliert untersucht.

Was wird untersucht?

Untersucht werden Spuren, mögliche Risse, Funde von Losung oder Haaren. Aber auch tote, wolfsähnliche Tiere, die etwa im Straßenverkehr umgekommen sind, werden möglichst unmittelbar nach der Meldung vor Ort untersucht. Zudem werden genauere Analysen, wie zum Beispiel genetische Untersuchungen von möglichen Speichelspuren an Bisswunden durchgeführt.

Was versteht man unter Erst- und Zweitdokumentation?

Die Dokumentation eines Ereignisses z. B. mit toten Nutztieren, bei dem die Beteiligung eines großen Beutegreifers möglich erscheint, vor Ort durch ein Mitglied des Netzwerks Große Beutegreifer inkl. möglicher Probenahme für eine weitere genetische Untersuchung wird als Erstdokumentation bezeichnet.

Als Zweitdokumentation wird eine pathologische Untersuchung des Kadavers am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bzw. durch ein Veterinäramt bezeichnet. Hierbei werden die Kadaver auf weitere Hinweise und Spuren untersucht, die Großen Beutegreifern zugeordnet werden können.

Werden Untersuchungen von Dritten berücksichtigt?

Begutachtungen durch andere Personen werden bei der Bewertung des Ereignisses in Hinblick auf mögliche Ansprüche auf Schadensausgleich, die Erfassung im Monitoring, die Ausweisung von Förderkulissen oder als Grundlage für etwaige Entnahmeverfahren grundsätzlich nicht berücksichtigt. Bei Feststellung von Manipulationen des Fundorts, beispielsweise durch vorangegangene Parallelbeprobung, haben die amtlich bestellten Gutachter das Recht, die weitere Untersuchung abzubrechen. Der Fall gilt dann als nicht bestätigter Hinweis. Diese Vorgehensweise ist notwendig, um eine einheitliche, fachlich hochwertige und mit anderen Ereignissen vergleichbare Begutachtung zu gewährleisten.

Wo werden genetische Analysen durchgeführt? Wie lange dauert es?

Genetische Analysen werden grundsätzlich am Senckenberg-Forschungsinstitut, Fachgebiet Wildtiergenetik, Gelnhausen, durchgeführt. Das dortige Labor fungiert seit 2010 als Referenzzentrum für die Wolfsgenetik in Deutschland.

Die durchschnittliche Auswertungszeit einer Probe beträgt in etwa 10 Werktage. Genetische Proben, welche an Nutztieren genommen wurden, werden priorisiert behandelt. Je nach Auftragsvolumen (aus ganz Deutschland) können die Zeiten abweichen.

Die genetischen Analysen ermöglichen bei entsprechender Probenqualität, in verschiedenen Analyseschritten das Herkunftsrudel neu erfasster Wölfe zu bestimmen (wenn dieses bereits in Deutschland erfasst ist) oder verschiedene Ereignisse einem bestimmten Wolf über die Bundesländer hinweg zuzuordnen.

Zurückliegende Fälle haben gezeigt, dass durch den Austausch des Senckenberg-Instituts mit den Instituten von Nachbarländern bei manchen Tieren auch staatenübergreifende Wanderbewegungen ermittelt werden können.

Weitere Informationen zum bundesweiten genetischen Wolfsmonitoring:

Was passiert mit tot aufgefundenen Tieren?

Tote Wölfe werden zur Identitäts- und Herkunftsbestimmung genetisch beprobt, zur pathologischen Untersuchung in das in Deutschland für das Totfundmonitoring der Tierarten Wolf und Luchs zuständige Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin verbracht und dort weitergehend untersucht. Totfundanalysen geben Aufschluss über Gesundheitszustand, Parasiten, Nahrungsanalysen etc. und liefern wertvolle Daten für die Forschung. Nach der Untersuchung kann festgelegt werden, ob eine Übereignung an entsprechende Forschungseinrichtungen oder Stellen der öffentlichen Bildung möglich ist.

Werden Proben aus Bayern auch in anderen Laboren neben Senckenberg analysiert?

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) führt bei Bedarf genetische Analysen zur Artbestimmung (Wolf ja/nein) durch, kann aber keine Individualisierung eines Wolfes vornehmen. Für eine Individualisierung werden Proben mit dem Ergebnis Wolf anschließend an das Senckenberg-Forschungsinstitut weitergeleitet.

Präventionsmaßnahmen für Nutztierhalter

Wie kann ich meine Nutztiere vor Übergriffen durch Wölfe schützen?

Je nach Haltungsform der Nutztiere gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zur Vorbeugung von Schäden. Dies kann geschehen durch Zäunung, Behirtung und den Einsatz von Herdenschutzhunden.

Die "Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf" (FöRIHW) beschreibt die Grundlagen und Rahmenbedingungen des Förderprogramms für Anschaffungen zum Schutz von Nutztieren. Das "Merkblatt zur Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf" enthält nähere Erläuterungen für die Nutztierhalter. Unter anderem wird dort spezifiziert, welche Anforderungen an Herdenschutzzäune und Herdenschutzhunde aktuell bestehen.

Die Förderkulissen für Herdenschutzhunde und Herdenschutzzäune werden im Internetangebot des LfU veröffentlicht (Förderung Herdenschutz Wolf - LfU Bayern). Bei Ereignisgebieten ist für die Förderkulissen der aktuelle Zeitraum der Ausweisung angegeben. Die aufgrund standorttreuer Tiere ausgewiesenen Förderkulissen werden regelmäßig am Ende eines Kalenderjahres mit den Monitoringdaten der vergangenen beiden Jahre abgeglichen und ggf. die Ausdehnung angepasst.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Einen Förderwegweiser und alle Antragsformulare gibt es auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) (siehe Förderung Herdenschutz Wolf - STMELF Bayern).

Beratungen zum technischen Herdenschutz und zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen bieten die örtlich zuständigen Ämter für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF):

Benötigen Sie ein Beratungsgespräch zum Thema "Herdenschutzhunde" wenden Sie sich an das Bayerische Landesamt für Umwelt,
Referat 53 Landschaftspflege, Große Beutegreifer
Telefon: 09281/1800-4648.

Nicht zumutbar schützbare Weidegebiete

Was ist die Weideschutzkommission, welche Aufgaben hat sie?

Die Weideschutzkommission setzt sich paritätisch aus Vertretern der Bayerischen Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung zusammen. In einem mehrstufigen Verfahren wird bewertet, auf welchen Flächen Präventionsmaßnahmen aus fachlicher Sicht als zumutbar erachtet werden und somit Weidetiere vor Wolfsübergriffen geschützt werden können.

Dazu beurteilt die Weideschutzkommission zunächst die Weidegebiete bezüglich ihrer zumutbaren Zäunbarkeit für elektrifizierte Einzäunungen zum Schutz vor Wolfsübergriffen. Anhand digitaler Karten können bestimmte Kriterien für die Prüfung der zumutbaren Zäunbarkeit automatisiert ausgewertet werden. Für einige Kriterien erfolgt zusätzlich eine Beurteilung auf Feldstücksebene vor Ort.

Was versteht man unter "nicht zumutbar schützbaren Weidegebieten"?

In Gebieten, die nach Abschluss der Untersuchungen zur Zäunbarkeit als "nicht zumutbar zäunbar" kategorisiert sind, werden in einem folgenden Schritt die weiteren Elemente des Grundschutzes geprüft. Als Ergebnis der Bewertung werden "nicht zumutbar schützbare Weidegebiete" ausgewiesen. Eine Einstufung als "nicht schützbares Weidegebiet" durch die Weideschutzkommission hat zur Folge, dass im Falle von dortigen Wolfsübergriffen auf Nutztiere innerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen Ausgleichszahlungen erfolgen und weitergehende Managementmaßnahmen geprüft werden können.

Erste nicht zumutbar schützbare Weidegebiete sind veröffentlicht und im Umweltatlas kartografisch dargestellt (Weideschutzkommission). Diese Gebiete werden je nach Kartierfortschritt aktualisiert und sukzessive ergänzt.

Ausgleich bei Nutztierrissen

Gibt es eine Entschädigung für Nutztierrisse durch Wölfe?

Die Halter von Nutztieren, die nachweislich von einem Wolf gerissen wurden, erhalten eine Ausgleichszahlung. Voraussetzungen für eine Zahlung sind vor allem eine eingehende Dokumentation des Fundes und der Begleitumstände durch ein Mitglied des "Netzwerks Große Beutegreifer" sowie in begründeten Verdachtsfällen eine anschließende detaillierte Untersuchung des Tierkörpers durch einen Veterinär.

Gemäß der Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden sind Ausgleichszahlungen eine Billigkeitsleistung des Freistaates Bayern, auf die kein Rechtsanspruch besteht. In der Regelung ist definiert, in welchen Fällen Schadensausgleich gewährt wird.

Welche Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf Schadensausgleichs vorliegen?

Voraussetzungen für eine Zahlung ist, dass im Rahmen der Dokumentation des Ereignisses ein eindeutiger Nachweis für große Beutegreifer als Verursacher erbracht wurde oder für deren Beteiligung hinreichende Indizien sprechen und somit ein begründeter Verdacht vorliegt. Grundsätzlich hat die Prävention Vorrang vor dem Ausgleich von Schäden. Der Nutztierhalter kann daher in der Regel einen Schadensausgleich nur erhalten, wenn er zuvor die angesichts der gegebenen und erkennbaren Schadenswahrscheinlichkeit angemessenen und zumutbaren Präventionsmaßnahmen ergriffen hat. Dieser Grundsatz ist europarechtlich vorgegeben. In Bayern gibt es hierbei eine einjährige Übergangsfrist nach Bekanntgabe eines Wolfsgebiets.

Wie läuft die Abwicklung des Schadensausgleichs ab?

Stellt das LfU bei einem Nutztierereignis die Beteiligung eines großen Beutegreifers oder einen begründeten Verdacht hierauf fest, ermittelt das LfU die zu erstattende Schadenshöhe und leitet die Auszahlung des Ausgleichsbetrages in die Wege. Die Höhe der Ausgleichsleistungen orientiert sich an den Höchstsätzen der Tierseuchenkasse (siehe Sätze zur Ausgleichsregelung Große Beutegreifer für Nutztiere und Gebrauchshunde).

Betroffene Nutztierhalter erhalten vom LfU automatisch (ohne eigene Beantragung) ein Angebot auf Schadensausgleich. Der Schadensausgleich soll innerhalb eines Jahres und muss spätestens innerhalb von vier Jahren nach Eintritt des Schadensereignisses abgeschlossen sein.

Umgang mit Wolf-Hund-Hybriden

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht eine Entnahme (Abschuss) der Wolfshybriden?

Die Pflicht zur Entnahme von Wolf-Hund-Hybriden ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Die zuständige Behörde ist nach § 45 a Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet, Hybriden der freien Natur zu entnehmen. Zuständige Behörde für die Entnahme ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Auch der Kommentar zur Berner Konvention Nr. 173 (angenommen am 5. Dezember 2014) sieht die Entnahme von Wolfshybriden aus der Natur vor. Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat der Berner Konvention.

Warum kann/sollte ein Wolf-Hund-Nachwuchs nicht in der freien Natur bleiben?

Die bundesrechtlich festgelegte Pflicht zur Entnahme von Wolf-Hund-Hybriden hat verschiedene Gründe. Wolf-Hund-Hybriden unterscheiden sich in ihrem Verhalten grundsätzlich von Wölfen. Daneben sind Wölfe bestens an ein selbstständiges Leben in der freien Natur auch unter widrigen Umweltbedingungen (Kälte, Nässe, Konkurrenz zu anderen Beutegreifern und Artgenossen, zeitweiser Nahrungsmangel etc.) angepasst. Beim Hund handelt es sich dagegen um ein domestiziertes Haustier, welchem die Anpassungsfähigkeit an ein Leben in der Natur abgezüchtet worden ist.

Warum können die Wolfshybriden nicht lebend gefangen werden und in einem Gehege weiterleben?

In Freiheit aufgewachsene Wölfe und Wolf-Hund-Hybriden können sich nicht an ein Leben in Gefangenschaft anpassen. Im von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten, unter Beteiligung anerkannter Experten und Expertinnen abgestimmten und durch die Umweltministerkonferenz gebilligten "Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45 a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztieren – Praxisorientierte Prüfabfolge und Prüfinhalte auf Basis der aktuellen rechtlichen Grundlagen" vom Oktober 2021 ist unter Pkt. "3.2.2 Fang und Unterbringung in einem Gehege": festgelegt, dass bei Wolfswelpen allenfalls eine Unterbringung in einem Gehege vertretbar ist, wenn die Tiere nicht älter als drei Monate sind. Ansonsten führt die Gehegehaltung zu unnötigen und erheblichen, lebenslangen Leiden. Dies gilt analog auch für in freier Natur geborene Wolf-Hund-Hybriden, da diese ebenso an ein Leben in freier Natur gewöhnt sind und gleichfalls nicht mehr ohne dauerhaftes und erhebliches Leiden in einem Gehege leben können.

Wie kann verhindert werden, dass sich Wölfe mit einem Haushund verpaaren?

Eine Verpaarung von Wolf und Hund kann verhindert werden, wenn Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Tiere – insbesondere in Wolfsgebieten – nicht unbeaufsichtigt und unkontrolliert frei laufen lassen.

Welche Maßnahmen werden zum Schutz des Muttertiers während der Entnahme getroffen?

Wolfshybriden lassen sich im Welpenalter durch Färbung und/oder Größe eindeutig von der Wolfsfähe unterscheiden. Für die Entnahme gibt es detaillierte Vorgaben und eine fachliche Einweisung. Darüber hinaus kommen ausschließlich geeignete Personen zum Einsatz. Dabei sind strikte jagdliche Grundsätze zu beachten (z. B. zunächst sicheres Bestimmen des Tieres). Darüber hinaus sind die Vollzugsvorgaben auf den Schutz der Wolfsfähe ausgerichtet.

Nach einem möglichen Abschuss: Was passiert mit toten Hybriden?

Diese werden zur pathologischen Untersuchung in das in Deutschland für das Totfundmonitoring der Tierarten Wolf und Luchs zuständige Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin verbracht und dort weitergehend untersucht. Totfundanalysen geben Aufschluss über Gesundheitszustand, Parasiten, Nahrungsanalysen etc. und liefern wertvolle Daten für die Forschung. Nach der Untersuchung kann festgelegt werden, ob eine Übereignung an entsprechende Forschungseinrichtungen oder Stellen der öffentlichen Bildung möglich ist.

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