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Ökoflächenkataster-Meldebogen
Im Bundesnaturschutzgesetz ist in § 17 Abs. 6 in Verbindung mit Art.9 BayNatSchG festgelegt, dass die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzten Flächen im Ökoflächenkataster erfasst werden. Das Ökoflächenkataster (ÖFK) wird gemäß Art. 46 Nr. 5 BayNatSchG vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) geführt und laufend fortgeschrieben.
Hierzu sind dem LfU rechtzeitig die für die Erfassung und Kontrolle der Flächen erforderlichen Angaben in aufbereitbarer Form zu übermitteln. Dafür gibt es folgendes Formblatt:
"Meldebogen für das Bayerische Ökoflächenkataster – Ausgleichs- und Ersatzflächen"
Mit diesen Angaben werden die Flächen im ÖFK geführt. Deshalb wird gebeten, diesen Bogen möglichst vollständig auszufüllen und an das Landesamt für Umwelt - Dienstelle Hof zu senden.
"Bearbeitungshinweise und Muster"
Als Hilfestellung beim Ausfüllen der Meldebögen (Muster eines ausgefüllten Meldebogens inkl. Kartenausschnitt, Muster für einen ArcView-Shapefile mit einer digitalisierten Fläche sowie ein editierbarer Arc-View Shape zur (Teilflächen-) Digitalisierung.
- "Bearbeitungshinweise" - ZIP
Bearbeitungshinweise
- Das Formblatt liegt als Word-Dokumentenvorlage (*.dot) vor und kann per Doppelklick geöffnet werden
- Die Eingabefelder können durch Anklicken mit der Maus oder über die Tab-Taste angesteuert und dann ausgefüllt werden.
- Jedes ausgefüllte Formblatt kann als Word-Dokument abgespeichert werden (eine Veränderung/Löschung der Word-Vorlage ist nicht möglich)
- Bitte ausgefüllte Formblätter sowie Kartenausschnitte (in digitaler Form - Arc-View Shape - oder Papierform) der Flächen beilegen (bei Teilflächen bitte unbedingt mit genauer Kennzeichnung der A/E-Fläche) und entweder
- per Post an das Landesamt für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat 56, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof/Saale senden, oder per E-Mail an
- oefk
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