Umweltzonen

Europaweit gelten Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Diese können an stark verkehrsbelasteten Innenstadtstraßen mit geringer Durchlüftung überschritten sein. Zur Verbesserung der Luftqualität kann die Kommune im Stadtgebiet eine Umweltzone einrichten. In den Bereich der Umweltzone dürfen nur schadstoffarme Fahrzeuge einfahren. Dadurch wird eine Minderung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung beabsichtigt. Fahrverbote bestehen in der 1. Stufe einer Umweltzone für die Fahrzeuggruppen, die keine Plakette tragen. In der 2. Stufe sind Fahrzeuge mit roter Plakette und in Stufe 3 sind Fahrzeuge mit gelber Plakette betroffen.

Das LfU untersucht die Wirkung der einzelnen Stufen einer Umweltzone auf die Immissionsbelastung für die betroffenen Straßenabschnitte. Hierzu werden Berechnungen mit anerkannten Programmen anhand von aktuellen Verkehrsdaten durchgeführt. Die Ergebnisse zu den Untersuchungen sind in den jeweiligen Luftreinhalteplänen veröffentlicht (siehe weiterführende Links).

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