Rüstungsaltlasten in Bayern
Die im Vorfeld und während der beiden Weltkriege produzierten Explosivstoffe und chemischen Kampfstoffe sowie die zur ihrer Herstellung eingesetzten Substanzen führten an vielen Standorten zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen. Von Rüstungsaltlasten geht deshalb auch heute noch ein erhebliches Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt aus. Häufig muss auf den Verdachtsflächen auch mit noch intakten und detonationsfähigen Munitionsbestandteilen gerechnet werden. Die Bearbeitung von Rüstungsaltlasten stellt deshalb besonders hohe Anforderungen an Behörden, Untersuchungsstellen und Gutachter.
Was sind Rüstungsaltlasten?
Unter Rüstungsaltlasten versteht man Standorte, auf denen Boden-, Wasser- oder Bodenluftverunreinigungen durch Chemikalien aus konventionellen und chemischen Kampfstoffen vorliegen und von denen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgeht. Bei den konventionellen Kampfstoffen handelt es sich insbesondere um:
- Sprengstoffe
- Brand-, Nebel- und Rauchstoffe
- Treibmittel (Pulver)
- produktionsbedingte Vor- und Abfallprodukte
- Rückstände aus der Vernichtung konventioneller und chemischer Kampfmittel
Demzufolge sind als Verdachtsflächen z.B. ehemalige Produktionsstätten, Munitionslagerstätten, Spreng- und Schießplätze, Entschärfungsstellen, Delaborierungswerke sowie Zwischen- und Endlagerungsstätten für konventionelle oder chemische Kampfmittel anzusehen.
Nicht zu den Rüstungsaltlasten gehören Belastungen, die ausschließlich aus der Metallverarbeitung bei der Herstellung von Geschützen, Waffen und Munitionshülsen stammen. Auch das Aufsuchen, Bergen und Vernichten von Kampfmittel fällt nicht in den Bereich Rüstungsaltlasten.
