Abfallarten

Welche Abfallarten dürfen auf einer DK-0-Deponie abgelagert werden?

Vor allem gering belasteter Bodenaushub, aber auch andere mineralische, vorsortierte und separierte Bau- und Abbruchabfälle aus Bautätigkeiten mit nur geringfügig anhaftenden nichtmineralischen Fremdbestandteilen. Unter Vorsortierung ist keine Aufbereitung, sondern die Aussortierung und Separierung unzulässiger Materialien zu verstehen.

Beispiele für gering belastete mineralische Abfälle (nicht abschließend):

Übersicht gering belastete mineralische Abfälle
AbfallschlüsselBeschreibung
170101Beton
170102Ziegel
170103Fliesen, Ziegel und Keramik
170107Mauerwerksabbruch, Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik
101208Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen, Steinzeug (nach dem Brennen)
170504Boden und Steine
170506Baggergut
200202Boden und Steine aus Gärten und Parkanlagen

Diese Abfälle sowie weitere mineralische Abfälle müssen die Annahmekriterien für DK-0-Deponien gemäß Deponieverordnung einhalten.

Anmerkung: Nicht zulässig sind Porenbetonsteine wegen Überschreitung der Zuordnungswerte DK-0 nach Deponieverordnung.

Abfälle können sowohl zur Beseitigung abgelagert werden als auch als Deponieersatzbaustoffe zur Verwertung eingesetzt werden.

Folgende Abfälle sind zur Ablagerung auf einer Deponie der Klasse 0 ausgeschlossen:

  1. Flüssige Abfälle
  2. Explosive, entzündbare, brandfördernde, ätzende, infektiöse Abfälle
  3. Nicht identifizierte oder neue chemische Abfälle aus Forschungs-, Entwicklungs- und Ausbildungstätigkeiten, deren Auswirkungen auf den Menschen und die Umwelt nicht bekannt sind
  4. Abfälle, die zu erheblichen Geruchsbelästigungen für die auf der Deponie Beschäftigten und für die Nachbarschaft führen

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