Inertabfalldeponien
Für Genehmigung und Überwachung von Inertabfalldeponien, früher Bauschuttdeponien, sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.
Aktualisiertes Merkblatt für Inertabfalldeponien
Durch die Umsetzung der EU-Ratsentscheidung zur Annahme von Abfällen auf Deponien war es notwendig, das Merkblatt für Inertabfalldeponien anzupassen. Dieses Merkblatt enthält Hinweise zu den Standortanforderungen, zur Errichtung, zum Betrieb, zur Überwachung und Stilllegung sowie Nachsorge von Inertabfalldeponien sowie Zuordnungs- und Richtwerte für die Beurteilung von abzulagernden Abfällen, die eine umweltverträgliche Ablagerung sicherstellen. Außerdem werden Hinweise zum Weiterbetrieb bestehender Bauschuttdeponien gegeben.
Weiterführende Informationen
Dokumente zum Download/Bestellen
- Einführungsschreiben zum Merkblatt für Errichtung, Betrieb und Überwachung von Deponien der DK 0 - Inertabfalldeponien nach Deponieverordnung (DepV) - PDF
- Merkblatt für Errichtung, Betrieb und Überwachung von Deponien der DK 0 - Inertabfalldeponien nach Deponieverordnung (DepV) sowie Anpassung und Abschluss bestehender Bauschuttdeponien
- Hinweise des LfU für die Festlegung von Sicherheitsleistungen nach § 19 DepV - PDF
- Schreiben des StMUG zur Verwertung gipshaltiger Baustoffe in Gruben der Münchner Schotterebene - PDF
- Abfallratgeber Bayern: Herstellung und Entsorgung von Gipsplatten PDF)
