Rechtsvorschriften

In der Bundesrepublik wird der Strahlenschutz im Atomgesetz (AtG), dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Sie bilden die Rechtsgrundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und stellen die Grundlage für die behördliche Aufsicht dar.

In StrlSchG und StrlSchV wird im Detail geregelt, unter welchen Bedingungen ein Umgang (zum Beispiel Erwerb, Abgabe, Lagerung, Beförderung) mit radioaktiven Stoffen bzw. der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen möglich ist und welche Voraussetzungen für eine Genehmigung zu erfüllen sind.

Wichtige Gesetze und Regelungen zum Strahlenschutz sind auf der Internetseite des BfS zu finden (Suche – Stichwort: "Gesetze").

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