Bericht zur Lage der Natur

Gemäß Art. 3a BayNatSchG ist dem Landtag und der Öffentlichkeit in jeder Legislaturperiode ein Bericht zur Lage der Natur in Bayern vorzulegen. Am 07.03.23 hat der Ministerrat den ersten derartigen Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen und die Weitergabe an den Bayerischen Landtag beschlossen. Der Bericht wurde in Folge dessen am 14.03.23 dem Landtag für die 18. Legislaturperiode überstellt.

Die gesetzesgemäße Vorlage des Berichts für die Öffentlichkeit erfolgt hiermit. Es ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen, eine gedruckte Version des Berichts zu erstellen, er steht Ihnen jedoch als PDF zum Download zur Verfügung.

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