Bodenschutz auf Wurfscheibenschießanlagen

Auf Wurfscheibenschießanlagen wird mit (Schrot-)Flinten auf sogenannte Wurfscheiben (früher "Tontauben") geschossen. Die Anlagen werden sowohl von Jägern als auch von Sportschützen zu Ausbildungs- und Trainingszwecken genutzt.

In Bayern sind aktuell 79 solcher Anlagen in Betrieb, zudem sind 98 stillgelegte Altstandorte (Stand 2018) bekannt.

Schrotmunition

Auf Wurfscheibenschießanlagen wird mit Schrotmunition geschossen. In der Vergangenheit kamen dabei fast ausschließlich Bleischrote zum Einsatz; sie enthalten neben dem Hauptbestandteil Blei (> 95%) auch zwischen 2 – 3 % Antimon und Arsen. Auch heute wird auf vielen Schießanlagen noch mit Bleischroten geschossen. Blei, Antimon und Arsen sind Gefahrstoffe nach EU CLP-Verordnung und können eine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen.

Gefahrstoffkennzeichnung für Blei, Antimon und Arsen nach dem global harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS)
Stoff/Element Piktogramm Gefahrenklasse
Blei Piktogramm: LungePiktogramm: Gefahr für Gewässer div. Gesundheitsgefahren, Gewässergefährdend
Antimon Piktogramm: Ausrufezeichen Reizend (nach EU-RL 67/548/EWG)
Arsen Piktogramm: TotenkopfPiktogramm: Gewässergefahr Akute Toxizität, Gewässergefährdend

Eine Schrotpatrone enthält üblicherweise 24 – 28 g Bleischrot, die sogenannte Schrotgarbe. Die Schrote treffen mit einer gewissen Streuung auf das Ziel (die Wurfscheibe) und fallen anschließend auf den Boden. Je nach Anlagengröße und Betriebslaufzeit konnten und können sich so erheblichen Mengen an Blei, Antimon und Arsen im Boden ansammeln. Je nach Anlagengröße liegen die Bleischroteinträge bei bis zu 3 Tonnen pro Jahr.

Beispielrechnung

Bleischrotemissionen einer mittelgroßen Wurfscheibenschießanlage:

Schussabgaben pro Jahr: ca. 50.000
Jährlich anfallende Bleischrotmenge = 1.200 kg, bzw. 1,2 t.

Nach 10 Jahren = 12 t, Nach 40 Jahren = 48 t

Annahme: Das Gewicht einer Schrotgarbe beträgt 24g.

Bleischrotkügelchen Bleischrotablagerung auf einem Waldboden

Neben den Bleischroten existieren seit einigen Jahrzehnten auch weniger toxische Alternativen.
Am gängigsten und mittlerweile auch in der Praxis angekommen sind die sogenannten Weicheisen- oder Stahlschrote. Sie kommen im Moment insbesondere auf kleineren, vorwiegend jagdlich genutzten Schießständen zum Einsatz und bestehen in der Regel zu 97 bis 99% aus Eisen.
Aus bodenschutzfachlicher Sicht ist der Einsatz von Weicheisenschroten in der Regel als unproblematisch anzusehen und der Verwendung von Bleischroten vorzuziehen.

Stahlschrote bestehen zu 97 – 99 % aus Eisen und sind eine sinnvolle Alternative zu Bleischroten.

Wurfscheiben

Beim Wurfscheibenschießen (früher "Tontaubenschießen") werden die vom Schützen zu treffenden Wurfscheiben aus sogenannten Wurfmaschinen in die Luft geschleudert. Je nach Schießdisziplin variieren dabei der Wurfwinkel und die Wurfhöhe. Die Standardwurfscheibe hat einen Durchmesser von 110 Millimeter. Bis in die 1990er Jahre war es üblich zu ihrer Herstellung Steinkohle- oder Erdölpech als Bindemittel zu verwenden. Diese Bindemittel enthielten hohe Konzentrationen an sogenannten Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Als PAK wird eine Gruppe von organischen Schadstoffen mit ähnlicher chemischer Struktur und ähnlichen Stoffeigenschaften bezeichnet. Einige Einzelstoffe dieser Stoffgruppe gelten als krebserregend. Neben der Toxizität stellt die Persistenz (Langlebigkeit) dieser Substanzen das größte Problem dar; in der Umwelt werden sie nicht oder nur sehr langsam abgebaut.

Auf Wurfscheibenschießanlagen, die schon lange in Betrieb sind, lassen sich diese Schadstoffe in der Regel noch heute (oft in erheblichen Mengen) nachweisen. Mittlerweile werden auf allen bayerischen Schießanlagen ausschließlich PAK-freie oder zumindest PAK-arme Wurfscheiben eingesetzt.

Nicht getroffene Wurfscheibe im Gras Nicht getroffene Wurfscheibe auf einer Wiese

Schutz von Boden und Grundwasser

Im Boden abgelagerte Bleischrote und/ oder PAK-haltige Wurfscheiben verwittern mit der Zeit. Die Schadstoffe (Blei, Antimon, Arsen und PAK) können in Lösung gehen und bei Regen mit dem Sickerwasser Richtung Grundwasser transportiert werden.

Je nachdem, wie lange eine Anlage schon betrieben wird, welche Materialien verwendet worden sind und ob der Betrieb eingestellt wurde oder weitergeführt werden soll, ergeben sich für den Boden- und Grundwasserschutz zwei Hauptfragestellungen:

Bei Wurfscheibenschießanlagen, auf denen mit Bleischroten geschossen und/ oder PAK-haltige Wurfscheiben verwendet wurden, besteht in der Regel ein Altlastenverdacht. In solchen Fällen muss das zuständige Landratsamt bzw. die Kreisverwaltungsbehörde prüfen (lassen), ob von den abgelagerten Bleischroten und/ oder Wurfscheiben eine Gefahr für Mensch, Grundwasser oder Nutzpflanzen ausgeht (Amtsermittlung).

Regelungen und Vorgehensweisen bei der Bearbeitung von Altlastenverdachtsfällen sind im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) geregelt.

Wurfscheibenschießanlagen sind nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) so zu betreiben, dass keine Gefahren oder Nachteile für die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Im Rahmen der Genehmigung kann das Landratsamt Auflagen/ Anforderungen stellen, um einen umweltgerechten Betrieb der Anlage sicherzustellen.

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