Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Wurfscheibenschießanlagen

Das Kooperationsprinzip ist ein Leitgedanke bayerischer Umweltpolitik. Die Bereitschaft der bayerischen Sportschützen und Jäger, hier mit den Umweltbehörden zusammenzuarbeiten, ist ein Beispiel dafür. Das Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, der Bayerische Sportschützenbund (BSSB) und der Bayerische Landesjagdverband (LJV) haben 1999 ihre Zusammenarbeit mit dem Ziel verstärkt, Umweltbelastungen auf Wurfscheibenschießanlagen zu untersuchen. Weitere Teilnehmer an diesem Kooperationsmodell sind der Bundesverband Schießstätten (BVS e.V.), Vertreter der Schießstandssachverständigen im DSB, das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten (StMLF) und das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK), das Landesamt für Umweltschutz (LfU), das Landesamt für Wasserwirtschaft (LfW), die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) sowie das Geologische Landesamt (GLA).
In diesem landesweiten Kooperationsprojekt wurden unter Mitwirkung der Kreisverbände in einem ersten Schritt 13 in Betrieb befindliche Wurfscheibenschießanlagen untersucht.
Die wichtigsten Ziele der Untersuchungen waren:

  • Erfassung der Auswirkungen der untersuchten Wurfscheibenschießanlagen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Grundwasser und Pflanzen.
  • Feststellung, ob Aussagen dazu getroffen werden können, in welchen Fällen die Untersuchung weiterer Wurfscheibenschießanlagen notwendig ist.
  • Prüfung, ob die Ergebnisse der vorliegenden Schießplatzuntersuchungen, die Gefährdungsabschätzungen und die Empfehlungen zu weiteren Maßnahmen ohne aufwändige zusätzliche Untersuchungen auf andere Anlagen mit ähnlichen Charakteristika in bodenkundlicher und hydrogeologischer Sicht sowie im Hinblick auf die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze übertragbar sind.
  • Überprüfung, ob das sog. "Minimaluntersuchungsprogramm" des LfU ausreichend ist, um konkrete Anhaltspunkte zu liefern, die einen hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung gemäß BBodSchV (§ 3 Abs. 4) bzw. einer Gefahr bestätigen können bzw. um diesen Verdacht auszuschließen. (Anm.: Unter Gefahr wird gemäß Polizei- und Ordnungsrecht die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts verstanden).
  • Überprüfung und evtl. Weiterentwicklung der Probennahme-, Probenvorbereitungs- und Analysenvorschriften aus dem UMK-Bericht "Bodenbelastungen auf Schießplätzen".
  • Es sollte eine Grundlage geschaffen werden für die im zweiten Schritt des Kooperationsmodells geplante Arbeitshilfe für den umweltgerechten Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen.
  • Erstellung eines Mustergutachtens, das für eventuelle weitere Untersuchungen verwendet werden kann.

Der Abschlussbericht zum o.g. Untersuchungsvorhaben wurde im August 2001 veröffentlicht.
Dieser Abschlussbericht (AB 53) kann vom Bestellservice des LfU via Internet
oder postalisch:
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz
86177 Augsburg
für 8,- Euro angefordert werden.

Im zweiten Schritt dieses Kooperationsmodells erarbeiteten Umweltbehörden und Fachverbände die Arbeitshilfe zum umweltverträglichen Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen. Ziel der Arbeitshilfe ist es, Betreibern, Behörden (im Rahmen der Genehmigung, Überwachung, Untersuchung und ggf. Sanierung) und Ingenieurbüros die notwendigen Informationen für den umweltverträglichen Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitshilfe besteht aus zwei Teilen:

  • Teil I "Genehmigung und Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen"
    Diese Anleitung dient vor allem zur Information von Betreibern und Behörden. Sie enthält die rechtlichen und fachlichen Anforderungen für Bodenschutz, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz, Lärmschutz und Abfallentsorgung sowie sicherheitstechnische Aspekte und Hinweise zur Erfassung und Untersuchung. Weiterhin sind Möglichkeiten des umweltgerechten Umbaus und der Sanierung von Wurfscheibenschießanlagen aufgezeigt.
  • Teil II "Untersuchung und Bewertung von Wurfscheibenschießanlagen"
    Diese technische Anleitung richtet sich vor allem an Behörden und Untersuchungsbüros. Sie ergänzt und präzisiert Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, soweit sie durch den Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen hervorgerufen werden.

Die Arbeitshilfe wurde im Mai 2003 veröffentlicht. Die vorgegebene Vorgehensweise ist nun landesweit umzusetzen.

Die Veranstaltungen zur Einführung dieser Arbeitshilfe fanden im Juli 2003 statt. Die Vorträge der einzelnen Referenten finden sie hier.