Prozessoptimierung zur Umsetzung des CDNI-Übereinkommens in Bayern

Die Flusskreuzschifffahrt erfreut sich in Europa wachsender Beliebtheit. Damit rückte die umweltgerechte Entsorgung von Abfall und Abwasser aus der Personenschifffahrt stärker in den Fokus, um eine Verschmutzung der Gewässer zu vermeiden.

Das betrifft auch häusliches Abwasser, das auf den Fahrgastschiffen in den Küchen, Essräumen, Waschräumen und Waschküchen sowie bei der Toilettennutzung anfällt. Das Schiffsabwasser kann hohe Konzentrationen an organischen Stoffen und Ammoniumverbindungen enthalten. Gelangt es ungeklärt in die Wasserstraße wirken diese Inhaltsstoffe sauerstoffzehrend und können bei übermäßiger Verschmutzung im Extremfall zu Sauerstoffmangel im Gewässer und damit zu Schädigungen der aquatischen Lebensgemeinschaft führen.

Aber nicht nur das Einleiten häuslicher Abwässer kann zur Verunreinigung von Gewässern führen. Auch in der Güterschifffahrt fallen beim Be- und Entladen sowie beim Waschen von entladenen Laderäumen und –tanks Abälle und Abwässer an, die oftmals nicht in Gewässer gelangen sollten.

Das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI)

In Straßburg wurde 1996 das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz unterzeichnet. Am 01.11.2009 ist es in Kraft getreten. Ziel ist es, durch international einheitliche Regelungen, einer verursachergerechten Finanzierung und einer sicheren, getrennten Sammlung und Entsorgung von Schiffsabfällen das Abfallaufkommen besser zu kontrollieren und somit einen Beitrag zum Schutz der Umwelt und der Verbesserung der Sicherheit in der Binnenschifffahrt zu leisten.

Neben der Sammlung, Abgabe und Annahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen sowie Abfällen aus dem Ladungsbereich regelt das CDNI-Übereinkommen auch den Umgang mit Abwasser, das in der Personenschifffahrt anfällt. Häusliches Abwasser von Fahrgastschiffen, die für die Beförderung von mehr als 50 Personen zugelassen sind, darf nicht mehr unbehandelt in die Gewässer eingeleitet werden. Der Schiffsführer ist verpflichtet das Abwasser in geeigneter Weise gesammelt bei einer Annahmestelle an Land abzugeben oder mit einer zugelassenen Bordkläranlage aufzubereiten. Das CDNI-Übereinkommen gibt dabei Grenzwerte für bestimmte Abwasserparameter vor, die im Ablauf der Bordkläranlage einzuhalten sind. Der anfallende Klärschlamm ist an den Anlegestellen gegen Nachweis zu entsorgen.

Einige Firmen vertreiben daher spezielle Kläranlagen, die eigens für den Betrieb an Bord eines Fahrgastbinnenschiffes ausgelegt sind. Eine fachgerechte Bedienung sowie eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Anlage sollen sicherstellen, dass die Schiffskläranlage im Ablauf die erforderliche Reinigungsleistung erzielt.

Umsetzung des CDNI-Übereinkommens in Bayern

In Deutschland ist das CDNI-Übereinkommen durch das Gesetz zum CDNI und das Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. In Bayern sind die Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau von den gesetzlichen Regelungen betroffen. Mit der 9. Änderung der Abfallzuständigkeitsverordnung sind die Zuständigkeiten in Bayern zum Vollzug beider Gesetze auf die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierung der Oberpfalz und die Wasserschutzpolizei festgelegt.

Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet das Bayerische Landesamt für Umwelt ein Konzept, das den zuständigen Behörden ermöglicht, die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Bordkläranlagen auf Fahrgastschiffen gemäß dem CDNI-Übereinkommen effizient zu überwachen. In enger Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei werden auch weiterhin an verschiedenen Standorten in Bayern Schiffskläranlagen auf Fahrgastschiffen stichpunktartig durch das Bayerische Landesamt für Umwelt beprobt, um das bestehende Konzept weiter zu optimieren.

Neben der Umsetzung des CDNI mit Blick auf häusliches Abwasser wird derzeit dessen Umsetzung in Bayern in Bezug auf weitere Schiffsabfälle untersucht. Hierbei steht nun neben der Fahrgastschifffahrt auch die Güterschifffahrt und deren Umgang mit an Bord anfallenden Abfällen im Fokus. Derzeit wird der aktuelle Bestand an Annahmestellen für Schiffsabfälle in Bayern erhoben und Optimierungspotenzial identifiziert.

Ein wichtiger Bestandteil zur erfolgreichen Umsetzung dieses Übereinkommens ist der regelmäßige Erfahrungsaustausch mit Behörden anderer Bundesländer aber auch auf internationaler Ebene, um nicht nur bayernweit, sondern grenzüberschreitend im Vollzug des CDNI-Übereinkommens zusammenzuarbeiten.

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