Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Kataster nach Art. 3 BayBodSchG ("Altlastenkataster")

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt nach Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Hierzu hat das LfU das sog. Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationssystem (ABuDIS 2.0) als zentrale internetfähige Datenbank im Oktober 2003 in Betrieb genommen.

Grafik zu Altstandorte/Altablagerungen/Summe der Jahre 1990: 862/2.874/3.736, 1993: 1.216/6.694/7.910,1995: 2.618/8.852/11.470,1998: 3.194/9.725/12.919, 2000: 3.295/10.034/13.329, 2003: 4.806/10.573/15.379, 2004: 4.898/11.213/16.111, 2005: 5.425/11.401/16.826, 2006: 5.927/11.558/17.485, 2007: 5.903/11.662/17.565, 2008: 5.831/11.622/17.453, 2010: 5.827/11.802/17.629 Bild vergrößern Altlasten und Altlastverdachtsflächen in Bayern 2011

Zur Erhöhung der Bedienerfreundlichkeit wurde im März 2010 die neue ABuDIS Version 2.5 eingeführt. ABuDIS 2.5 ist ein behördeninternes, strukturiertes Flächeninformationssystem zur Erhebung von Daten über Altlasten, Altlastenverdachtsflächen sowie stofflichen schädlichen Bodenveränderungen in Bayern. Außerdem dient ABuDIS 2.5 zur Dokumentation und Abwicklung der dazugehörigen Verfahrensschritte zur Erhebung, Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung der o.g. Flächen. Hierbei wird auf der Grundlage der von den verschiedenen Fachbehörden zusammengeführten Informationen eine sachgerechte Priorisierung für die erforderlichen Schritte vorgenommen.

Für den Vollzug des Bodenschutzrechts sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

Derzeit sind in Bayern 17.846 Altlasten und altlastverdächtige Flächen registriert. Dabei handelt es sich um 11.860 Altablagerungen und 5.986 Altstandorte.

Übersicht der Verteilung von Altlasten und Altlastverdachtsflächen auf die einzelnen Regierungsbezirke für das Jahr 2011 enthält die nachfolgende Datei:

Übersicht der sanierten und aus dem Verdacht entlassenen Flächen in Bayern:

Öffentlicher Zugang zum Altlasten- Bodenschutz und Deponieinformationssystem - Kataster nach Art. 3 BayBodSchG ("Altlastenkataster")

Teilbereich:

  • Altablagerungen
  • Altstandorte
  • stoffliche schädliche Bodenveränderungen
  • Rüstungsaltlasten (RÜVKA - Elemente)

jeweils ohne Verdachtsflächen.

In der vorliegenden Version zum Umweltinformationsgesetz (UIG) werden nur allgemeine Informationen zu Altlasten dargestellt. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Gauß-Krüger-Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten.

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