Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigungen haben gesetzlich geregelte Möglichkeiten gegen Umweltrechtsverstöße mit einem Rechtsbehelf, Widerspruch oder Klage, vorzugehen. Um einen Rechtsbehelf nach UmwRG einlegen zu können, benötigen Umweltvereinigungen eine Anerkennung.

Eine umfangreiche Darstellung der Möglichkeiten, Hintergründe, Anerkennungsvoraussetzungen und Verfahren kann auf der Seite des Umweltbundesamtes nachgelesen werden.

Für die Anerkennung von Umwelt- und Naturschutzvereinigungen gelten folgende Zuständigkeiten:

  • Das Umweltbundesamt (UBA) ist zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen mit einem Tätigkeitsbereich, der über das Gebiet eines Landes hinausgeht, sowie für die Anerkennung ausländischer Vereinigungen.
  • Die Landesbehörden sind zuständig für die Anerkennung inländischer Vereinigungen, deren Tätigkeitsbereich nicht über das Gebiet eines Landes hinausgeht.

Auf den oben genannten Seiten des Umweltbundesamtes finden Sie als Dokument die jeweils aktualisierte Liste der vom Bund anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.

In Bayern anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen

Eine Übersicht der in Bayern tätigen, anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Hinweise zur Anerkennung als Umwelt- und Naturschutzvereinigung

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