Detailinformationen zu Geodatendienst

Natura2000-Gebiete - Downloaddienst

URL des Downloaddienstes für geeignete Clients:
https://www.lfu.bayern.de/gdi/dls/natura2000.xml

Downloads

Fauna-Flora-Habitat Gebiete

Abgrenzungen der Fauna-Flora-Habitat Gebiete zum Download als Shapefile. FFH-Gebiete dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten und Lebensräumen sowie der biologischen Vielfalt in einem EU weiten NATURA 2000 Schutzgebietsnetz. Mit der „Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete“ vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der FFH-Gebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten. Die Daten werden in den Koordinatensystemen ETRS89/UTM Zone 32 (EPSG:25832) und ETRS89 (EPSG:4258) angeboten.

Nutzungsbedingungen:Der Datensatz/Dienst steht unter der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Die Namensnennung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de". Rechtsverbindliche Schutzgebietsgrenzen sind bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde einzusehen. Die hier angegebenen Flächenangaben sind digital berechnet und können von der jeweiligen Verordnungsfläche abweichen.

Der Datensatz/Dienst steht unter der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Die Namensnennung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de". Rechtsverbindliche Schutzgebietsgrenzen sind bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde einzusehen. Die hier angegebenen Flächenangaben sind digital berechnet und können von der jeweiligen Verordnungsfläche abweichen.

Aktualisiert: 2016-04-01T12:00:00+01:00

Vogelschutzgebiete

Abgrenzungen der Vogelschutzgebiete zum Download als Shapefile. Die Gebiete der Vogelschutzrichtlinie dienen der langfristigen Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Europas und ihrer Lebensräume. Die Abgrenzungen der bayerischen Vogelschutzgebiete wurde durch die "Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen" (kurz: VoGEV) am 12.7.2006, geändert durch Verordnung vom 22.07.2014, rechtsverbindlich festgelegt. Mit der „Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete“ vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der Vogelschutzgebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten. Die Daten werden in den Koordinatensystemen ETRS89/UTM Zone 32 (EPSG:25832) und ETRS89 (EPSG:4258) angeboten.

Nutzungsbedingungen:Der Datensatz/Dienst steht unter der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Die Namensnennung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de". Rechtsverbindliche Schutzgebietsgrenzen sind bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde einzusehen. Die hier angegebenen Flächenangaben sind digital berechnet und können von der jeweiligen Verordnungsfläche abweichen.

Der Datensatz/Dienst steht unter der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0). Die Namensnennung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt als Rechteinhaber hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de". Rechtsverbindliche Schutzgebietsgrenzen sind bei der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde einzusehen. Die hier angegebenen Flächenangaben sind digital berechnet und können von der jeweiligen Verordnungsfläche abweichen.

Aktualisiert: 2016-04-01T12:00:00+01:00

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