Bewirtschaftungspläne 2010-2015
Die Bewirtschaftungspläne sind zusammen mit den Maßnahmenprogrammen Hauptinstrumente bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Der Bewirtschaftungsplan für ein Flussgebiet oder einen Teil davon ist Grundlage für die einzugsgebietsbezogene Gewässerbewirtschaftung. Er ist Leitlinie für die Entwicklung von Gewässern und maßgebend für die Bedingungen und Auflagen, die bei Maßnahmen und Vorhaben (sowohl in und an Gewässern als auch im Einzugsgebiet und bei Wassernutzungen) erforderlich sind.
Im Bewirtschaftungsplan wird für das jeweilige Flussgebiet beschrieben bzw. erörtert:
- Flussgebietsbeschreibung und Merkmale der Gewässer (Kapitel 1),
- Hauptbelastungen und wesentliche Bewirtschaftungsfragen (Kapitel 2),
- wasserbezogene Schutzgebiete (Kapitel 3),
- Überwachungsprogramme und Ergebnisse aus der Zustandsbewertung bzw. -beurteilung von Wasserkörpern (Kapitel 4),
- Umweltziele, die in den einzelnen Gewässern und Schutzgebieten zu erreichen bzw. zu erhalten sind (Kapitel 5),
- ökonomische Analyse der Wassernutzungen sowie Nachweis der Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen (Kapitel 6),
- eine Zusammenfassung des zugehörigen Maßnahmenprogramms (Kapitel 7),
- ergänzende Programme und fachliche Pläne zur weiteren Unterstützung der Zielerreichung (Kapitel 8),
- Aktivitäten zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit (Kapitel 9),
- Nennung der zuständigen Behörden (Kapitel 10) und der Anlaufstellen zur Beschaffung von Hintergrundinformationen (Kapitel 11).
Bayern hat Anteile an den Flussgebietseinheiten Donau, Rhein, Elbe und Weser. Die folgenden aktuellen nationalen Bewirtschaftungspläne (für die Bewirtschaftungsperiode 2010 bis 2015), gelten für das Hoheitsgebiet des Freistaates Bayern und sind behördenverbindlich.
Bewirtschaftungsplan für den bayerischen Anteil der Flussgebietseinheit Donau
- Bewirtschaftungsplan, inklusive Anhang - PDF
- Bewirtschaftungsplan, nur Textteil - PDF
- Anhang - PDF
- Karten
- Berichtigungen zum Bewirtschaftungsplan Donau (Stand: 31.08.2010) - PDF
Bewirtschaftungsplan für den bayerischen Anteil der Flussgebietseinheit Rhein
- Bewirtschaftungsplan, inklusive Anhang - PDF
- Bewirtschaftungsplan, nur Textteil - PDF
- Anhang - PDF
- Karten
- Berichtigungen zum Bewirtschaftungsplan Rhein (Stand: 20.08.2013) - PDF
Bewirtschaftungsplan für den deutschen Anteil der Flussgebietseinheit Elbe
- Bewirtschaftungsplan, ohne Anhang - PDF
- Anhang - ZIP
- Überblicks-Karten - ZIP
- Hinweis zum Bewirtschaftungsplan Elbe (Stand: 02.08.2012) - PDF
- Karten zu den Koordinierungsräumen mit bayerischem Gebietsanteil
Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser
- Bewirtschaftungsplan, inklusive Anhang - PDF
- Karten - PDF
Länder- und Staatenübergreifende Koordinierung bei der Gewässerbewirtschaftung
Gewässer machen an Grenzen nicht halt. Die grenzüberschreitend abgestimmte Gewässerbewirtschaftung ist gemäß Wasserrahmenrichtlinie ein wesentliches Merkmal der neuen Wasserpolitik in Europa. Bayern hat die Ergebnisse der Abstimmungen mit den Nachbarn bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne in sogenannten Koordinierungsdokumenten zusammengefasst. Diese wurden in die einzelnen Bewirtschaftungspläne aufgenommen. Sie können hier auch direkt aufgerufen werden:
Internationale Bewirtschaftungspläne
Bewirtschaftungspläne in internationalen Flussgebieten bestehen aus einem Teil A (internationaler Bericht) und den B-Teilen (nationale Berichte). In den internationalen Flussgebietseinheiten mit bayerischen Gebietsanteilen (Donau, Elbe und Rhein) haben sich die beteiligten Staaten darauf geeinigt, jeweils einen gemeinsamen internationalen Teil A des Bewirtschaftungsplans durch die jeweils zuständige internationale Kommission erarbeiten zu lassen. Er enthält die überregional wichtigen Bewirtschaftungsaspekte der betreffenden Flussgebietseinheit.
- Bewirtschaftungsplan Donau - Teil A (Internationale Kommission zum Schutz der Donau – IKSD)
- Bewirtschaftungsplan Rhein - Teil A (Internationale Kommission zum Schutz des Rheins – IKSR)
Daten und Informationen zu Bewirtschaftungsplänen anderer Länder und Staaten erhalten Sie über die nachfolgend genannten Informationsportale.