Erläuterung Grafik: Anhand einer fiktiven Gewässerlandschaft mit beispielhaften Maßnahmen wird die Unterscheidung der Begriffe „dezentraler Rückhalt“, „Natürlicher Rückhalt“, „Rückhalt in der Fläche“ sowie „Rückhalt in Gewässer und Aue“ dargestellt. Welche Maßnahmen zu welchem Begriff gehören, wird anhand farbiger Umrandungen verdeutlicht. Der Begriff „dezentraler Rückhalt“ umfasst alle drei anderen Begriffe und alle dargestellten Maßnahmen. Als Beispiel sind in der Grafik mit der Nummer 1 „Dezentrale Rückhaltebecken, z. B. sehr kleine Stauanlagen an Fließgewässern, Kleinrückhalte in der ländlichen Flur“ gezeichnet. Der Begriff „Natürlicher Rückhalt“ umfasst die beiden Begriffe „Rückhalt in der Fläche“ sowie „Rückhalt in Gewässer und Aue“. Zum „Rückhalt in der Fläche“ gehören die Beispiele mit der Nummer 2 „Maßnahmen in Siedlungsgebieten (z. B. Zisternen, Gründächer, Versickerungsmulden, Entsiegelung, Reaktivierung von Gräben und Fließgewässern)“, wobei diese Maßnahmen sowohl natürlich als auch technisch ausgeführt werden können. Weiterhin gehören zum „Rückhalt in der Fläche“ die Beispiele mit der Nummer 3 „waldbauliche Maßnahmen, z. B. Schutzwald, Aufforstung, Maßnahmen der Flurgliederung und -erschließung“ und mit der Nummer 4 „landwirtschaftliche Maßnahmen z. B. Hanglängenverkürzung, hangparallele Bewirtschaftung, konservierende Bodenbearbeitung, Maßnahmen der Flurgliederung und -erschließung“. Zum „Rückhalt in Gewässer und Aue“ gehören die Beispiele mit der Nummer 5 „Maßnahmen der Gewässer- und Auenentwicklung, z. B. Altarme anschließen, Gewässersohle anheben, Uferrehne abtragen“ und mit der Nummer 6 „Deichrückverlegungen“.