Risikodialog im Hochwasserrisikomanagement-Plan Donau

Von 2010 bis 2015 wurde in Zusammenarbeit verschiedenster Akteure der erste Hochwasserrisikomanagement-Plan für das bayerische Donaueinzugsgebiet erstellt. Er betrachtete insgesamt 5.550 km Flüsse und Bäche sowie ausgewählte Seen mit einem besonderen Hochwasserrisiko. Mit der Veröffentlichung dieses Plans im Dezember 2015 war der 1. Bearbeitungszyklus der Hochwasserrisikomanagement-Planung abgeschlossen. Die ausgewählten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos wurden im Zeitraum von 2015 bis 2021 umgesetzt. Die Ergebnisse sind im Rahmen der Fortschreibung des Hochwasserrisikomanagement-Plans für den 2. Bearbeitungszyklus überprüft und, soweit nötig, an neue Gegebenheiten und Erkenntnisse angepasst worden.

Seit dem 2. Bearbeitungszyklus wird nun ein gemeinsamer HWRM-Plan für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Donau erstellt (zusammen mit dem benachbarten Bundesland Baden-Württemberg). Die FGG Donau setzt damit den Beschluss der Bundesländer zu mehr Einheitlichkeit und der Orientierung an den naturräumlichen Gegebenheiten um. Der HWRM-Plan Donau betrachtet insgesamt 7.500 km Gewässerstrecken mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Bayern: 5.649 km, Baden-Württemberg: 1.851 km). Der Risikodialog in Bayern wurde aufbauend auf dem Vorgehen des 1. Bearbeitungszyklus durchgeführt und die Ergebnisse für den HWRM-Plan aggregiert. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt von 2021 bis 2027.
Die Flussgebietsgemeinschaft Donau koordiniert die Planerstellung in Deutschland und informiert die angrenzenden EU-Länder.

International erstreckt sich das Einzugsgebiet der Donau über 19 Staaten, jeder Staat erstellt eigenständige Hochwasserrisikomanagement-Pläne. Die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) koordiniert die Erstellung eines einheitlichen Hochwasserrisikomanagement-Plans Donau auf internationaler Ebene.

Für die praktische Umsetzung der HWRM-Planung im bayerischen Anteil der Donau wurde das Einzugsgebiet in kleinere Teilgebiete untergliedert: 14 Planungsräume bilden die großen Teileinzugsgebiete, wie zum Beispiel das Inn-Einzugsgebiet. 31 Planungseinheiten untergliedern die großen Planungsräume für die bessere Bearbeitung nochmals (der Planungsraum Inn ist beispielsweise in 6 Planungseinheiten aufgeteilt). Die so abgegrenzten Räume orientieren sich ebenfalls an den hydrologischen Gegebenheiten des Donaueinzugsgebiets.

Im 2. Bearbeitungszyklus konnten Fachbehörden von Januar bis einschließlich Juni 2020 schriftlich oder im Gespräch mit Regierungsvertretern ihr Risiko selbst einschätzen, den Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem 1. Bearbeitungszyklus dokumentieren und weitere Maßnahmen auswählen.

Betroffene Städte und Gemeinden konnten sich zunächst ebenfalls von Januar bis Juni 2020 beteiligen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Frist schließlich bis Dezember 2021 verlängert. Falls das Gemeindegebiet mindestens von einem Extremhochwasser (HQextrem) betroffen ist, konnten sie mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt und der Kreisverwaltungsbehörde ein Beratungsgespräch durchführen. In diesen Gesprächen wird die Risikosituation vor Ort bewertet, die Maßnahmenauswahl aus dem 1. Bearbeitungszyklus aktualisiert und, falls nötig, werden neue Maßnahmen ausgewählt. Neue Städte und Gemeinden im Risikodialog konnten erstmals eine Risikobewertung und Maßnahmenplanung durchführen.  Für Städte und Gemeinden, die sich nicht beteiligen wollten, haben die zuständigen Wasserwirtschaftsämter die Maßnahmenauswahl ersatzweise durchgeführt (= Auswahl der gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen). Oft handelte es sich dabei um Städte und Gemeinden, deren Gemeindegebiet nur geringfügig betroffen ist.

Die Träger überörtlicher Infrastruktur wurden landesweit durch das StMUV, das StMWi und das StMI zur Maßnahmenauswahl eingebunden. Anhand eines Fragenkatalogs konnten sie ihre eigene Betroffenheit beschreiben, bereits umgesetzte Maßnahmen dokumentieren und bei Bedarf geeignete weitere Maßnahmen vorschlagen.

Die bayerischen Verbände werden regelmäßig bei der Veranstaltung "Wasserforum" auf den neuesten Stand zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie gebracht. Außerdem wurden 64 Verbände (vgl. Liste im Anhang der Handlungsanleitung) schriftlich über die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des HWRM-Plans und des dazugehörigen Umweltberichts informiert. Sie konnten, zusammen mit der allgemeinen Öffentlichkeit und weiteren interessierten Stellen von März bis Juli 2021 zu den Entwürfen Stellung nehmen.  mAnschließend wurden sie über die Bewertung ihrer Stellungnahmen und die Berücksichtigung im weiteren Planungsprozess informiert. Insgesamt haben 6 Verbände aus den Bereichen Industrie und Handel, Katastrophenschutz und Sicherheit, Wasserdienstleistungen, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft die Möglichkeit genutzt, sich an der Planerstellung zu beteiligen. Ihre Anregungen haben teilweise zu Änderungen im HWRM-Plan Donau und im Umweltbericht geführt.

Der allgemeinen Öffentlichkeit muss außerdem Zugang zu den Ergebnissen der vorläufigen Risikobewertung, den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und den Hochwasserrisikomanagement-Plänen ermöglicht werden (§ 79 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz). Die Allgemeine Öffentlichkeit wurde daher durch den Internetauftritt zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und verschiedene Broschüren über die Hochwasserrisikomanagement-Planung in Bayern informiert.

Der Zugang zu den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten wird darüber hinaus über den Kartendienst UmweltAtlas Bayern (Themenbereich Naturgefahren) sichergestellt.

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