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Risikomanagement - Ziele
Das übergeordnete Ziel des Hochwasserrisikomanagements ist es, die negativen Folgen durch Hochwasser für die 4 Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe sowie wirtschaftliche Tätigkeit und erhebliche Sachwerte zu verringern:

Eine Gefährdung des Schutzgutes menschliche Gesundheit ist dann gegeben, wenn entweder nachteilige Folgen für den Menschen selbst (z.B. Gefährdung von Leib und Leben) zu erwarten sind, gesellschaftlich relevante Gebäude und öffentliche Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser) oder die Infrastruktur (z.B. wichtige Zufahrts- oder Fluchtwege) betroffen sind.
Das Schutzgut Umwelt wird dann als beeinträchtigt gesehen, wenn vorhandene Schutzgebiete (Natura 2000-Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete) durch potenzielle Verschmutzungsquellen (z.B. Industrieanlagen) gefährdet sind.
Das Schutzgut Kulturerbe gilt dann als betroffen, wenn UNESCO-Weltkulturerbe-Stätten oder andere Kulturgüter (z.B. Bauensembles oder Einzeldenkmäler) gefährdet sind.
Eine Gefährdung des Schutzgutes wirtschaftliche Tätigkeit und erhebliche Sachwerte ist dann gegeben, wenn Industrie- und Gewerbeflächen, Gebäude mit hohem Schadenpotenzial, land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Infrastruktur sowie weitere wirtschaftliche Aktivitäten betroffen sind.
Für einen planvollen Umgang mit den möglichen Gefahren und Risiken von Hochwasser ist wichtig zu wissen: Wo kann Hochwasser Schaden verursachen und wie stark sind welche Nutzungen und Schutzgüter betroffen? Diese Informationen werden in den Gefahren- und Risikokarten erfasst. Die Karten sind somit die Grundlage für ein effizientes Risikomanagement.
Ziele deutschlandweit und in Bayern
Das recht allgemein gehaltene Ziel, die Verringerung hochwasserbedingter Schäden auf die 4 Schutzgüter, wird für das Hochwasserrisikomanagement in Deutschland konkretisiert. Hier werden folgende grundlegende Ziele festgelegt:
- Vermeidung neuer Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet
- Reduktion bestehender Risiken (im Vorfeld eines Hochwassers) im Hochwasserrisikogebiet
- Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwassers
- Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasser
Jedes dieser Ziele gilt für alle Schutzgüter und kann den 4 Aspekten des Hochwasserrisikomanagements, Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Wiederherstellung/Regeneration und Überprüfung (Nachsorge), zugeordnet werden.
Im Freistaat Bayern wurden die Ziele weiter untergliedert und sogenannte Handlungsziele erarbeitet:
- Handlungsziel 1: Effektive Nutzung von Planungsinstrumenten zur Minderung der Hochwassergefahren (Vermeidung)
- Handlungsziel 2: Effektive Information und Beratung von Betroffenen/Optimierung der Informations- und Entscheidungswege (Vorsorge)
- Handlungsziel 3: Fachgerechte und zielgerichtete Vorbereitung auf Hochwasserereignisse (Vorsorge)
- Handlungsziel 4: Zielgerichtete Nachsorge nach Ablauf eines Hochwasserereignisses (Wiederherstellung/Regeneration/Überprüfung)
- Handlungsziel 5: Verminderung von Hochwasserrisiken durch Wasserrückhalt (Schutz)
- Handlungsziel 6: Verminderung von Hochwasserrisiken durch technische Bauwerke und Maßnahmen (Schutz)
Auch die Handlungsziele können den 4 Aspekten des Risikomanagements zugeordnet werden. Diese Zuordnung ist auch eine Hilfestellung für die Maßnahmenauswahl in der HWRM-Planung. Maßnahmen, die dem Handlungsziel 3 zugeordnet werden, dienen beispielsweise der Vorsorge. Im Rahmen des Auswahlprozesses ist von den verantwortlichen Akteuren zu klären, in welchem Maß das jeweilige Handlungsziel verfolgt werden soll. Ein ausgewogenes Risikomanagement ist vor allem dann gegeben, wenn die ausgewählten Maßnahmen verschiedene Handlungsziele verfolgen.