Abwasserbeseitigung
Wasser wird auf vielfältige Weise genutzt. Unter anderem wird es durch die Nutzung in privaten Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen verunreinigt und zu Abwasser. Bevor es in ein Gewässer eingeleitet und dem natürlichen Kreislauf wieder zugeführt werden kann, muss es gereinigt werden. Auch Niederschlagswasser muss teilweise behandelt werden. Soweit schadlos möglich, sollte Niederschlagswasser allerdings möglichst an Ort und Stelle versickert werden.
Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) eine Pflichtaufgabe der Kommunen in ihrem eigenen Wirkungskreis. Die Übernahme des Abwassers durch die Kommune kann daher nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden. Die Beseitigung ist ein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, die über einen Regiebetrieb, einen kommunalen Eigenbetrieb, über privatrechtliche kommunale Werke, Zweckverbände oder durch Beauftragung privater Firmen erfolgen kann.
Die Behandlung kommunaler Abwässer in Kläranlagen hat in Bayern auch im internationalen Vergleich ein hohes Niveau. Über 95% der 12,44 Mio. Einwohner Bayerns sind an einer der rund 2.800 kommunalen Kläranlagen angeschlossen. Einen ganz wesentlichen Anteil an diesem Erfolg haben die bayerischen Kommunen. Die Städte und Gemeinden haben über die letzten sechs Jahrzehnte in ihre Abwasseranlagen und somit in den Gewässerschutz etwa 32 Mrd. € investiert.
Herausforderungen und Ziele
Die gesamte Thematik Abwasser betrifft viele andere Handlungsfelder innerhalb der Kommune, zum Beispiel die Bauleitplanung, den Schutz der Gewässer oder auch den Klimaschutz. Daher empfiehlt sich ein integrativ angelegtes Abwasserentsorgungskonzept, um eine enge Verzahnung der relevanten Bereiche zu gewährleisten.
Abwasserentsorgung ist eine Daueraufgabe. Den erreichten Standard zu halten und sogar noch weiter auszubauen, ist keine Selbstverständlichkeit. Angepasste Technologien, fachlicher Sachverstand und betriebswirtschaftliches Handeln sind dafür nötig, damit auch der Gewässerschutz als Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge in der Zuständigkeit der Gemeinde das erreichte Niveau halten bzw. ausbauen kann. Um die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu unterstützen gewährt der Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für den Bau von Abwasseranlagen. Ebenfalls staatlich unterstützt wird das Projekt "Benchmarking Abwasser Bayern 2009", das den Teilnehmern die Möglichkeit bietet, an weitergehenden Vergleichen zur Optimierung des eigenen Betriebs teilzunehmen.
- Grundsätze und gesetzliche Anforderungen der Abwasserentsorgung
- Kommunale Kläranlagen
- Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2005) - PDF
- Benchmarking Abwasser Bayern
Für einen qualitativ hochwertigen, technisch optimierten sowie wirtschaftlichen und energieeffizienten Betrieb ist eine gute Qualifikation des Betriebspersonals von besonderer Bedeutung. Eine Möglichkeit zur stetigen Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch bieten die sogenannten Klärwerksnachbarschaften der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).
Die Abwasserentsorgung erfolgt zunächst über die Kanalisation, die durch häuslichen oder gewerblichen Gebrauch verunreinigtes Abwasser entweder getrennt (Trennkanalisation) oder zusammen mit Niederschlagswasser (Mischkanalisation) aufnimmt. Um Überlastungen der Kanalisation und der Kläranlage bei Starkregenereignissen oder lang anhaltenden Regenfällen zu vermeiden, sind im Mischsystem Entlastungsanlagen erforderlich.
Grundsätzlich sollte Regenwasser möglichst ortsnah versickert oder zurückgehalten werden und nicht mit Schmutzwasser vermischt werden. Eine flächige Versickerung über die belebte Bodenzone ist zu bevorzugen, da sie am besten geeignet ist, das Grundwasser vor möglichen Verunreinigung zu schützen. Dazu sollten versiegelte Flächen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Je nach Verunreinigung des Niederschlagswassers kann eine Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer erst nach einer entsprechenden Vorreinigung sinnvoll sein. Soweit eine Ableitung von Regenwasser erforderlich ist, sollte dies in offene Mulden oder bewachsene Gräben erfolgen. Grundsätzliche Erwägungen zur Entwässerung von Siedlungsgebieten sollten möglichst bereits in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
- Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser
- Entscheidungsdiagramm zum erlaubnisfreien Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser- PDF
Zum ordnungsgemäßen Betrieb von Kanalisationssystemen gehört auch die Kanalsanierung. Nach einer Untersuchung des LfU sind von den rund 79.000 km öffentlichen Misch- und Schmutzwasserkanälen in Bayern rund 16% in den nächsten Jahren sanierungsbedürftig. In schadhafte Kanalisationen kann Grund- und Niederschlagswasser eindringen, was u.a. zu einem erhöhten Abwasseranfall auf der Kläranlage und in Mischsystemen zu vermehrten Entlastungen in die Gewässer führt. Andererseits besteht das Risiko, dass Teile des Erdreichs oder das Grundwasser durch austretendes Abwasser verschmutzt werden könnten. Die Kommunen stehen deshalb in der Pflicht, die Kanalisation regelmäßig zu untersuchen und schadhafte Kanäle zu sanieren. Dafür stehen mittlerweile verschiedene Verfahren zur Verfügung, darunter auch sogenannte "grabenlose" Verfahren, die ohne größere offene Kanalbaustellen auskommen.
Seit dem 1. Juni 2005 darf Klärschlamm entsprechend der Abfallablagerungsverordnung nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Da aus Gründen des vorsorgenden Umwelt- und Verbraucherschutzes der Freistaat Bayern das Ziel verfolgt, den Klärschlamm nicht mehr in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau zu verwerten und da die gesellschaftliche Akzeptanz der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung vermutlich weiter abnehmen wird, sind neue Wege in der Klärschlammentsorgung erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass Klärschlamm zukünftig vermehrt thermisch behandelt wird.
- Klärschlamm
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Klärschlammentsorgung
- ForumZ: Beiträge auf dem Internationalen Symposium des BayStMUV "Wege zu einer verantwortungsvollen Klärschlammentsorgung vom 30. Juni bis 2. Juli 2008"
Eine Vielzahl von Kommunen steht derzeit vor der Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Abwasserentsorgung von Einzelanwesen in ihren ländlichen Bereichen. In vielen Fällen ist eine zentrale Reinigung des Abwassers nicht sinnvoll. Schätzungsweise 3% der Bevölkerung bzw. rund 400.000 Einwohner werden daher langfristig ihr Abwasser in privaten Kleinkläranlagen mit biologischer Stufe reinigen. Der Freistaat Bayern unterstützt zum Schutz der Gewässer in den nicht durch gemeindliche Sammelkläranlagen entsorgten Bereichen den Bau bzw. die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischen Stufen in finanzieller Hinsicht.
Ansprechpartner
Zuständige Ansprechpartner zu fachlichen und rechtlichen Fragen der Abwasserbeseitigung sowie zur Förderung abwasserrelevanter Maßnahmen sind die örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsämter sowie die wasserrechtlich fachkundigen Stellen an den Landratsämtern: