Abwasserbeschaffenheit
Belastungen durch Abwasser aus kommunalen Abwassereinleitungen sinken im Bewertungszeitraum weiter. Werden alle Kenngrößen der Abwasserverordnung berücksichtigt, ist der Stand der Technik heute zu rund 96 Prozent erfüllt.
Ziel
Wasserhaushaltsgesetz: Bei Schadstoffeinleitungen ist der Stand der Technik einzuhalten.
Abwasserbehandlungsanlagen schützen unsere Gewässer
Flüsse und Seen sind die Lebensadern unserer Landschaft. Das Grundwasser ist die wichtigste Quelle für unser Trinkwasser. Damit Flüsse, Seen und Grundwasser auch künftig ihre vielfältigen Funktionen im Naturhaushalt wahrnehmen können, muss eine gute Qualität erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Dazu müssen die Nähr- und Schadstoffeinträge aus Abwassereinleitungen und vor allem aus diffusen flächenhaften Quellen weiter vermindert werden: Insbesondere die Einträge von Stickstoff und Phosphor sind mancherorts noch zu hoch.
Vor allem der Bau und die konsequente Nachrüstung von Abwasseranlagen haben die Qualität der Gewässer in den letzten Jahrzehnten enorm verbessert. Seit Kläranlagen an der Oberen und Mittleren Isar, der Loisach, der Würm sowie an der Ilz über ein Sonderprogramm mit UV-Desinfektionsanlagen ausgerüstet sind, ist auch die hygienische Qualität dieser Gewässer während der Badesaison gestiegen.
Gültiger Maßstab für die Reinigungsleistung von Abwasseranlagen sind die Anforderungen der Abwasserverordnung. Bei Stickstoff übertrafen im Jahr 2008 bereits 96 Prozent, bei Phosphor sogar 99 Prozent der großen Anlagen über 10.000 Einwohnerwerte die Anforderungen. Alle kommunalen Anlagen erreichten zusammen eine Verminderung der Abwasserfracht bei Stickstoff um etwa 77 Prozent und bei Phosphor um nahezu 88 Prozent. Dieser hohe Standard soll auch in Zukunft sichergestellt werden.