Pilotprojekt "Radonkonzentrationen an Arbeitsplätzen im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge"

Der Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge ist Radon-Vorsorgegebiet. Dort sind Radonmessungen an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss verpflichtend.

Über das Pilotprojekt können die Teilnehmenden eine Pauschale in Höhe von 25 Euro je Messergebnis und den zugehörigen Gebäudedaten erhalten. Dafür müssen Sie die Ergebnisse der Radonmessungen an Arbeitsplätzen im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge sowie Informationen zum Gebäude an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) übermitteln. Die eingesendeten Daten helfen dabei, die Datengrundlage zur räumlichen Verteilung von Radon in Bayern und in ganz Deutschland weiter zu verbessern.

Teilnahme am Pilotprojekt

Voraussetzungen

Um am Pilotprojekt teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mit passiven Messgeräten, sogenannten Exposimetern, messen.
  • Sie müssen zusätzlich zu den Messergebnissen Informationen zum Gebäude übermitteln. Dabei werden Informationen wie das Baujahr des Gebäudes erfragt, in dem gemessen wurde.
  • Sie müssen eine rechtskonforme Messung durchführen.

Voraussetzungen für eine rechtskonforme Messung sind:

  • Die Messung muss an einem Arbeitsplatz im Erd- oder Kellergeschoss im Radon-Vorsorgegebiet Wunsiedel im Fichtelgebirge stattgefunden haben.
  • Die Radonkonzentration muss mit Messgeräten von einer anerkannten Stelle gemessen werden.
  • Liste des BfS mit anerkannten Stellen für Radon-Messgeräte
    Hinweis: Die anerkannte Stelle muss für das Messverfahren "passiv, integrierend mit Festkörperspurdetektor", also für Messungen mit Exposimetern geeignet sein. Diese Informationen finden Sie ebenfalls auf der oben angeführten Internetseite des BfS.
  • Es muss über zwölf Monate gemessen worden sein.
  • Die Messung muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgt sein. In Bayern endet diese Frist am 10.08.2022.

Pauschale

Sind alle geforderten Daten bei uns eingegangen und werden die genannten Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie pro Messergebnis und den zugehörigen Gebäudedaten eine Pauschale in Höhe von 25 Euro. Da das LfU nicht umsatzsteuerpflichtig ist, erfolgt die Auszahlung ohne Umsatzsteuer.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Überprüfung der eingegangenen Unterlagen sowie die Auszahlung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Vorgehen

Für die Teilnahme füllen Sie bitte die nachfolgenden Dokumente (Antrag auf Auszahlung der Pauschale und die Excel-Tabelle zur Datenübermittlung) aus:

Bitte schicken Sie diese zusammen mit

  • einer Kopie der Ergebnismitteilung der anerkannten Stelle und
  • einer Kopie Ihrer Rechnung

per E-Mail an Rechnung (Betreff: AZ: Referat 41 Antrag auf Auszahlung der Pauschale im Rahmen des Pilotprojektes).

Wichtig: Alle Exposimeter, die Sie in der Excel-Tabelle angeben, müssen auch in der Ergebnismitteilung der anerkannten Stelle aufgeführt sein.

Annahmeschluss

Die Unterlagen müssen bis zum 30.06.2023 (Änderungen vorbehalten) beim Bayerischen Landesamt für Umwelt eingegangen sein. Entscheidend ist das Eingangsdatum.

Datenschutz

Die Teilnahme am Pilotprojekt und die damit verbundene Übermittlung personenbezogener Daten ist freiwillig. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie im Dokument "Datenschutzerklärung und Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten". Ihnen steht das Recht zu, dieser Einwilligungserklärung nicht zuzustimmen. Da das Pilotprojekt jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung der zu Anfang genannten Daten angewiesen ist, würde eine Nichteinwilligung einem Teilnahmeausschluss gleichkommen.