PRESSEMITTEILUNG

Strahlung: Nr. 08 / Mittwoch, 27. März 2019

Schutz vor Radon geht alle an

Experten diskutieren beim Radon-Netzwerk-Treffen Auswirkungen der neuen rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden

Infografik Radon Infografik Radon (Quelle: LfU)

+++ Seit dem 31. Dezember 2018 gilt das neue Strahlenschutzrecht in Deutschland und damit der verbindliche Referenzwert für Radon von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft. „Wir halten uns viele Stunden am Tag in Innenräumen auf, deshalb geht Radonschutz alle an“, so Claus Kumutat, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) anlässlich des 9. Bayerischen Radon-Netzwerk-Treffens in Augsburg. Ob in einem Gebäude der Referenzwert überschritten wird, lässt sich mit einer kostengünstigen Exposimeter-Jahresmessung verlässlich feststellen. „Allen Bürgerinnen und Bürgern, die sichergehen wollen, empfehlen wir, in ihren Häusern und Wohnungen die Radon-Werte zu messen“, so Kumutat. Oftmals lassen sich erhöhte Radonwerte schon mit einfachen Maßnahmen, wie beispielsweise Lüften, senken. +++

Das LfU gründete bereits 2012 das Bayerische Radon-Netzwerk. Auf dieser Kommunikations- und Kooperationsplattform können sich unterschiedliche Akteure wie Radon-Fachpersonen, Fachleuten aus dem Strahlenschutz und der Baubranche, aber auch interessierte Unternehmen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger fachlich austauschen.

Darüber hinaus informiert das LfU in seinem Internetangebot „Radon in Gebäuden“ ausführlich zu Radon, seiner Wirkung auf den Menschen, zu Radonmessungen und zu Maßnahmen zum Schutz vor Radon. Wer Ansprechpartner in der Nähe sucht, findet diese in der Liste der Radon-Fachpersonen des LfU. Allein in Bayern gibt es mehr als 50 Radon-Fachpersonen, die rund um Radon in Gebäuden informieren, Radon messen und Radon-Sanierungen planen und begleiten.

Das radioaktive Edelgas Radon kommt überall natürlich im Boden vor und kann auch in Gebäude gelangen. Gesundheitliche Folgen sind nicht auszuschließen, wenn jemand lange bei erhöhten Radonwerten wohnt oder arbeitet. Das neue Strahlenschutzrecht enthält deshalb neben dem Referenzwert für Wohnräume und Arbeitsplätze auch Regelungen zum vorbeugenden Radonschutz bei Neubauten. An Arbeitsplätzen in Radon-Vorsorgegebieten, die bis Ende 2020 festgelegt werden, sind verpflichtende Messungen vorgesehen. Ebenfalls sollte bei der energetischen Sanierung an den Radonschutz gedacht werden.

Weitere Informationen:
Radon in Gebäuden: https://www.lfu.bayern.de/strahlung/radon_in_gebaeuden/index.htm
Radon-Fachpersonen: https://www.lfu.bayern.de/strahlung/radon_in_gebaeuden/doc/liste_fachpersonen.pdf
Bezugsquellen für Exposimeter: http://www.bfs.de/DE/themen/ion/service/radon-messung/qualitaet/qualitaet.html

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Stellvertretung
Marko Hendreschke

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