PRESSEMITTEILUNG

Natur: Nr. 19 / Dienstag, 26. April 2016

Schlehe, Berberitze und Co. – LfU sucht gebietseigene Gehölze in Bayern

Bayernweite Kartierung von Saatgutquellen gestartet

Schlehe Schlehe (Quelle: LfU)
+++ Welche Bestände in Bayern als Saatgutquellen für die Anzucht von gebietseigenen Gehölzen genutzt werden können, erfassen ab sofort Fachleute im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU). In sieben Vorkommensgebieten werden Erntebestände für mindestens 36 Gehölzarten wie z.B. Schlehe, Faulbaum und Berberitze ermittelt. "Es stellt aus naturschutzfachlicher Sicht einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt dar, die genaue Herkunft des Saatguts zu berücksichtigen. Schlehe ist eben nicht gleich Schlehe", so LfU-Präsident Claus Kumutat anlässlich des Beginns der Kartierung. "Die Verwendung von nicht heimischem Pflanzgut kann dazu führen, dass die genetische Besonderheit einer Population verändert wird. Verfrühte Austriebs- oder Blühzeitpunkte und erhöhte Frostgefährdung können die Folge sein." Änderungen können sich innerhalb der Lebensgemeinschaften auch auf andere Organismen ungünstig auswirken, so z.B. auf bestäubende Insekten, deren Entwicklungszyklen eng mit ihren Nahrungspflanzen synchronisiert sind. Die erfassten Gehölze werden in ein Ernteregister eingetragen und angemeldeten Benutzern wie z.B. Betreibern von Baumschulen im Internet zur Verfügung gestellt. Die Geländearbeiten werden im August 2017 abgeschlossen sein, die Ergebnisse der Erfassung stehen voraussichtlich ab Ende 2017 zur Verfügung. +++

Gebietseigene Gehölze werden etwa bei der Neuanlage von Biotopen, Straßenbauvorhaben, Renaturierungs- und Kompensationsmaßnahmen oder bei der Flurneuordnung benötigt. Gehölze sind gebietseigen, wenn sie auf natürliche Weise in ein Gebiet gelangt oder dort entstanden sind und sich dort über viele Generationsfolgen vermehrt haben. Abhängig von Klima, Höhenlage, Sonneneinstrahlung und Bodenverhältnissen erwerben Arten eine regionaltypische genetische Ausstattung.

Mit der Erfassung von Erntebeständen potenziell gebietseigener Gehölzbestände geht keine Inschutznahme einher. Sie ist eine Bestandsaufnahme von Gehölzbeständen, die für die Gewinnung von gebietseigenem Saatgut geeignet sind. Eigentumsrechte bleiben unberührt. Die Eigentümer werden vom LfU ermittelt. Erst mit deren Zustimmung können die Bestände im Erntezulassungsregister veröffentlicht werden. Den Baumschulen ist die Beerntung ebenfalls nur mit Zustimmung der Eigentümer, gegebenenfalls nach Abschluss privatrechtlicher Vereinbarungen, möglich.

Ausgenommen von der Erfassung sind Baumarten und Sträucher, die dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegen.

Gebietseigene Gehölze und gebietseigenes Saatgut

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Stellvertretung
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