PRESSEMITTEILUNG

Niederschlagswasser: Nr. 15 / Freitag, 19. April 2013

Mit BEN Regenwasser versickern

Entscheidungshilfe des LfU zeigt Grundstückseigentümern und Bauherren Wege zum naturnahen Umgang mit Niederschlagswasser

+++ Welche gesetzlichen Anforderungen müssen Grundstückseigentümer und Bauherren bei der Versickerung von Niederschlagswasser von befestigten Flächen beachten? Die Antwort liefert das neue Online-Programm ‚BEN – Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen’ des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). „Regenwasser sollte am besten direkt vor Ort versickern. Dadurch bleibt das natürliche Gleichgewicht des Wasserkreislaufs erhalten“, so LfU-Vizepräsident Dr. Richard Fackler. Durch die Versickerung werden auch die Kanalnetze und Kläranlagen entlastet. Fackler: „Mit BEN können Grundstückseigentümer schnell und einfach prüfen, ob eine erlaubnisfreie Versickerung möglich ist und was beachtet werden muss.“ +++

Durch den naturnahen Umgang mit Regenwasser wird die Grundwasserneubildung unterstützt. Überschwemmungen und Kanalüberlastungen kann vorgebeugt werden. Außerdem sinken die Kosten für die Abwasserbehandlung in den Kläranlagen. Das saubere Niederschlagswasser darf aber nur unter bestimmten Voraussetzungen ohne wasserrechtliche Erlaubnis versickert oder in Gewässer eingeleitet werden, u.a. wenn die befestigte Fläche nicht größer als 1.000 Quadratmeter ist.

Weitere Informationen
Das kostenlose Online-Programm ‚BEN’ finden Sie unter:
http://www.lfu.bayern.de
Hier gibt es auch einen Praxisratgeber zum naturnahen Umgang mit Regenwasser.

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
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Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
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Tel.: 08 21/ 9071-5242
Fax: 08 21/ 9071-5009

Pressesprecher
Dr. Frank Bäse
Stellvertretung
Marko Hendreschke

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