Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG mit dem Landesfischereiverband Bayern e.V.

Natur: Nr. 11 / Montag, 07. März 2016

Digitaler Durchblick: Kormoran-Allgemeinverfügungen neu im „BayernAtlas“

Kooperationsprojekt von LfU und LFV abgeschlossen

+++ Verständlich zusammengefasst und kartographisch aufbereitet können die bestehenden Regelungen zum Vorgehen gegen Kormorane erstmals für ganz Bayern im „BayernAtlas“ abgerufen werden. Neben der Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV) gelten bayernweit derzeit 36 Allgemeinverfügungen, die in den Amtsblättern der Regierungen abgedruckt wurden. Diese zahlreichen Einzelveröffentlichungen erschwerten bislang den Überblick. Mit Abschluss des Kooperationsprojektes des Landesamtes für Umwelt (LfU) und des Landesfischereiverbandes Bayern e.V. (LFV) lassen sich Geltungsbereich und Inhalt der Regelungen nun im „BayernAtlas“ visualisieren. Nach wenigen Klicks wird aufgezeigt, wo die AAV oder weitergehende Allgemeinverfügungen Anwendung finden. Übersichtlich werden zudem die Details der jeweils einschlägigen Vorgaben dargestellt – ob und in welchen Zeiten etwa der Abschuss von Alt- oder Jungtieren gestattet ist. Das neue Informationsangebot unterstützt die zielorientierte Umsetzung der bestehenden Ausnahmeregelungen. +++

Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt wurde bereits 1996 die Möglichkeit geschaffen, gegen Kormorane an Gewässern vorzugehen. Der Kormoran ist wie alle europäischen Vogelarten besonders geschützt. Die Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten ist damit grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon wurden mit der AAV und den zusätzlich von den Regierungen erlassenen Allgemeinverfügungen geschaffen.

Zum Datendienst und weiterführenden Informationen:
http://www.lfu.bayern.de/natur/vogelmonitoring/kormoran/index.htm

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Stellvertretung
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