Wildtiermanagement große Beutegreifer

Das Wildtiermanagement umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten für den Umgang mit Interessenskonflikten, die durch Wildtiere verursacht sind. Dabei sind die speziellen Ansprüche der Menschen und Wildtiere, die in der Region leben, zu berücksichtigen. Die geltenden Gesetze sind die Grundlage des Handelns.

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf der gesellschaftlichen Komponente. Hier spielt die Einbindung betroffener Interessengruppen eine große Rolle. Je nach der Komplexität der Situation werden dafür konkrete Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen geschaffen. Großflächige Unterstützung gewährleisten auch viele ehrenamtlich tätige Personen, gerade beim Monitoring.

Aufgaben des Wildtiermanagements

Zum Wildtiermanagement gehören grundsätzlich:

  • Monitoring (Erfassung, Zählung)
  • Artenschutzmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Information und Beratung Betroffener
  • Prävention von Schäden
  • Ausgleichszahlungen

Große Beutegreifer

Zu den großen Beutegreifern zählen Wolf, Bär und Luchs. Für das Management dieser Tiere wurden spezielle Strukturen geschaffen:

  • Die Steuerungsgruppe "Große Beutegreifer" bearbeitet grundsätzliche und strategische Entscheidungen und ist auf Ebene der beteiligten Ministerien (für Umwelt und Landwirtschaft) und der Verbandsspitzen (BBV; BJV; BN, LBV) tätig. Die Steuerungsgruppe wurde 2006 vom Umweltministerium eingesetzt.
  • Die Arbeitsgruppe "Große Beutegreifer" entwickelt zum Beispiel die Managementpläne für Luchs, Bär und Wolf und begleitet deren Umsetzung. Bei der Arbeitsgruppe dabei sind: Behördenvertreter aus Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Vertreter der Verbände aus Landwirtschaft, Jagd, Natur- und Tierschutz, Wald- und Grundeigentum sowie weitere Fachleute. Sie wurde ebenfalls 2006 vom Umweltministerium eingesetzt.
  • Das "Netzwerk Große Beutegreifer" wurde bayernweit etabliert: Etwa 140 ehrenamtlich tätige Personen (Jäger, Vertreter Naturschutz, Förster, Landwirte) sind vor Ort als Ansprechpartner für Betroffene schnell erreichbar. Ihre Hauptaufgabe ist die fundierte Dokumentation von möglichen Hinweisen (zum Beispiel Fährten, Risse).
  • Die "Ausgleichsregelung Große Beutegreifer" entschädigt Betroffene, deren Nutztiere durch Große Beutegreifer getötet oder verletzt wurden. Die Ausgleichszahlungen werden vom Freistaat Bayern auf freiwilliger Basis als akzeptanzfördernde Maßnahme gewährt. Ein Rechtsanspruch auf einen finanziellen Ausgleich besteht nicht, da der Staat grundsätzlich nicht für Schäden haftet, die durch wildlebende Tiere verursacht werden.
  • Regionale Strukturen ergänzen fallweise diese Strukturen, beispielsweise in Koordinationsgruppen an den Bezirksregierungen und Runde Tische an den Landratsämtern. Ggf. können regionale Ansprechpartner installiert werden.

Managementpläne

Die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Managementpläne ist in Bayern stufig aufgebaut und orientiert sich vor allem am Status der jeweiligen Tierart:

  • Stufe I bezieht sich auf einzelne, durchziehende Tiere
  • Stufe II bezieht sich auf einzelne, aber standorttreue
  • Stufe III bezieht sich auf etablierte Populationen in einem Raum

Aktuell gilt für den Bären der Managementplan Stufe 1, Wolf und Luchs haben den Status der Stufe 3.

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