Integrierte Freizeitlenkung

naturnaher Flusslauf am Alpenrand Bild vergrößern Vielfältige Landschaft – für Naturschutz und Freizeitnutzungen attraktiv; Foto: Werner Rehklau

Die landschaftlich besonders attraktiven Gebiete Bayerns (zum Beispiel Alpen, Alpenvorland, Mittelgebirge und gewässerreiche Landschaften mit Flüssen und Seen) haben in verschiedener Hinsicht wichtige Funktionen: Zum einen sind sie wichtige Räume für den allgemeinen Erholungstourismus und für vielfältige Freizeit- und Natursportaktivitäten. Zum anderen stellen diese in der Regel auch ökologisch hochwertigen Räume gleichzeitig wichtige Lebens- und Rückzugsräume für viele wildlebende Tiere und Pflanzen dar.

Sowohl das Recht auf Erholung in der Natur und die freie Betretung der Landschaft als auch die zahlreichen Ziele und Anforderungen des Naturschutzes sind im Bundesnaturschutzgesetz und im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) verankert. Die allgemeine Entwicklung der Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten hat jedoch dazu geführt, dass viele der besonders attraktiven Landschaften annähernd flächendeckend und ganzjährig zu Lande, zu Wasser oder aus der Luft in Anspruch genommen werden.

Viele Natursportverbände haben darauf bereits mit freiwilligen Vereinbarungen reagiert, die für Ihre Mitglieder allgemeine Verhaltensregeln zum nachhaltigen Umgang mit der Natur vorgeben. Teilweise gibt es auch konkrete Raumnutzungs- oder Lenkungskonzepte für die Durchführung einzelner Sportarten in größeren zusammenhängenden Gebieten (zum Beispiel Kletterkonzeption für Mittelgebirge, "Skibergsteigen umweltfreundlich", Befahrungsregelungen für Still- und Fließgewässer, Luftsportvereinbarungen usw.). Die natur- und wildtierverträgliche Gestaltung verschiedenster, sich räumlich und zeitlich überlagernder Freizeitnutzungen stellt in vielen Gebieten eine große Herausforderung dar.
Es sind daher integrierte Lösungen erforderlich, um die Ziele des Naturschutzes - insbesondere die Funktionsfähigkeit von Wildtierlebensräumen - ohne eine pauschale "Aussperrung" des Menschen aus der Natur - zu verwirklichen.

Dafür bieten sich Konzepte mit Ruhezonen an, die auf freiwilliger Basis ermittelt und eingerichtet werden, größere zusammenhängende Räume- zum Beispiel das Gebiet einer Gemeinde oder eines Naturparks - sowie alle Freizeit- und Erholungsaktivitäten umfassen.

Das LfU hat hierzu auf der Basis eines Pilotprojekts eine Arbeitshilfe entwickelt, die als Hilfestellung für Gemeinden, Planer und örtlich aktive Verbände und Personen gedacht ist.

Handreichung für Tourismusgemeinden zur naturverträglichen Lenkung von Freizeitaktivitäten in der Landschaft

Alpines Tal mit Dorf und Wegenetz Bild vergrößern Straßen und Wege bestimmen wesentlich die Nutzung der freien Landschaft;
Foto: Werner Rehklau

Die Handreichung wurde aus den Erfahrungen in einem Pilotprojekt in Bad Hindelang/Allgäuer Alpen für die landesweite Verwendbarkeit weiterentwickelt. Sie soll dazu dienen, die Nutzungsmöglichkeiten für Freizeit und Erholung in der freien Landschaft besser mit den Zielen des Naturschutzes, insbesondere mit den Lebensraumansprüchen störungsempfindlicher Wildtiere, in Einklang zu bringen. Wesentlich sind dabei u.a. die Verteilung und der Umfang von Infrastruktur für Freizeit und Erholung. "Adressaten" sind deshalb vor allem kommunale Entscheidungsträger (Bürgermeister und Gemeinderäte) Verantwortliche in Tourismus und Verbänden sowie Planer und Moderatoren.

Ziel der beschriebenen Vorgehensweise ist die Erarbeitung und Umsetzung integrierter Gesamtkonzepte (Berücksichtigung aller Freizeitnutzungen, Bereiche unterschiedlicher zeitlicher und räumlicher Nutzungsintensität). Räumliche Bezugsebene ist das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden ggf. auch größere Raumeinheiten (zum Beispiel Naturpark). Zentrales Element ist dabei ein moderierter Prozess mit den örtlich Verantwortlichen und Akteuren am "Runden Tisch". Die Umsetzung soll auf überwiegend freiwilliger Basis mit der Gemeinde als "Motor" erfolgen.

Als "Werkzeuge" enthält die Arbeitshilfe u.a.

  • systematische Kurzdarstellungen für freiraumgebundene Sport- und Erholungsaktivitäten im Hinblick auf Natur und Landschaft
  • Hinweise auf bestehende Regelungen und Internet-Informationsangebote
  • Übersicht zu den Handlungsmöglichkeiten einer Gemeinde (planerische, räumliche und informative Lenkung, Öffentlichkeitsarbeit).