Richtlinien des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Umgang mit Daten aus der Artenschutzkartierung
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ist die zentrale Fachbehörde für Umwelt- und Naturschutz, Geologie und Wasserwirtschaft in Bayern. Wir erheben und bewerten Daten über den Zustand der Umwelt in Bayern. Daraus entwickeln wir Ziele, Strategien und Planungen für eine nachhaltige Nutzung und Sicherung unserer Umwelt. Im Bereich Naturschutz treten wir als Fachgutachter auf, stellen Naturschutzfachdaten zur Verfügung und geben Stellungnahmen ab.
Die genaue Erfassung seltener Tier- und Pflanzenarten ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit von Naturschutzbehörden, Kommunen, Planungsbüros und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Kartierung dieser Tiere und Pflanzen ist Aufgabe der Artenschutzkartierung (ASK), die das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betreut und in Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden sowie vielen ehrenamtlich Tätigen und Büros durchführt.
In Bayern existiert seit 1980 eine landesweite Datenbank (ASK-Datenbank), deren zentrales Ziel die Bereithaltung von faunistischen und floristischen Daten für die Naturschutzpraxis ist. Neben den Auftragskartierungen werden Literatur- und Sammlungsdaten ausgewertet und Meldungen ehrenamtlich tätiger, fachkundiger Personen übernommen.
1. Datenarchivierung und Datenweitergabe
- Alle Daten der Artenschutzkartierung (geographische Angaben einschließlich der Sachdaten), werden unmittelbar, vollständig und unentgeltlich an die Naturschutzbehörden im Rahmen des behördeninternen Fachinformationssystem Naturschutz weitergegeben, um diese Daten in der täglichen Naturschutzarbeit, zum Beispiel bei der Beurteilung von Eingriffsvorhaben berücksichtigen zu können. Sie werden zu diesem Zweck in das Fachinformationssystem Naturschutz am LfU integriert.
- Das LfU gibt alle floristischen Daten der Artenschutzkartierung, Alpenbiotopkartierung und Biotopkartierung vollständig (soweit vorhanden punktgenau und flächenscharf) im Rahmen des Projektes Flora von Bayern an das Datenzentrum der Staatlichen Naturwissenschaftlichen Sammlungen Bayerns (SNSB IT Center) zum Zwecke des Imports in das Datenmanagementsystem "Diversity Workbench (DWB) weiter. Von dort werden sämtliche Daten an nationale und internationale Wissenschaftsportale wie GBIF, GFBio, BiNHum, Deutschlandflora 2.0 und BIB weitergeleitet. Punktgenaue geographische Koordinaten werden vergröbert angegeben (z.Zt. auf Messtischblattquadranten-Niveau). Diese aggregierten Daten werden unter der vom größten internationalen Wissenschaftsportal GBIF akzeptierten Creative Common Lizenz CC-BY, unter den dort entwickelten Terms of Use bereitgestellt. Weitere Informationen zum Datenfluss und die Richtlinie des SNSB IT Center können auf www.bayernflora.de abgerufen werden.
- Die Weitergabe der Daten der Artenschutzkartierung an sonstige Dritte erfolgt nach den für die Weitergabe von Daten der Artenschutzkartierung festgelegten Voraussetzungen. Die Artdaten können am LfU nur einzelprojektbezogen unter Nachweis des berechtigten Interesses bestellt werden. Diese Daten beinhalten neben den Fachinformationen auch Angaben zu Finder, Bestimmer, Dateneingabe und Verbleib (Name, Vorname), um Rückfragen und Zitierhinweise zu ermöglichen).
Die projektbezogene Bestellung von Daten muss zum Nachweis des berechtigten Interesses folgende Angaben enthalten:
- Angabe zum Projekt mit Bezeichnung und Auftraggeber, ggf. Kurzbeschreibung und voraussichtliche Bearbeitungsdauer; Bestätigung des Auftraggebers, der Hochschule bzw. der Institution.
- genauere Angaben zum Gebiet, für das die Daten benötigt werden
Die Datenempfänger erhalten den Hinweis, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden und nur im angegebenen Projekt verwendet werden dürfen. Es werden je nach Datenanforderung Gebühren für die Datenbereitstellung erhoben.
Falls das Projektgebiet zu groß erscheint oder sonstige Zweifel an der Notwendigkeit punktgenauer Daten gefährdeter Arten bestehen und dies durch Rückfrage beim Bestellenden nicht ausreichend begründet werden kann, werden die Daten gerastert (TK-Quadrant) weitergegeben bzw. ganz oder teilweise verweigert.
In der Regel dienen die angeforderten Daten den Anliegen des Naturschutzes und sind daher aus Sicht des LfU für die Erstellung von zum Beispiel Managementplänen, Verträglichkeitsprüfungen, Umweltverträglichkeitsstudien u.ä. von unverzichtbarer Bedeutung.
Eine Darstellung von Daten der Artenschutzkartierung im Internet wird nur in gerasterter Form (TK-Quadrant) erfolgen.
2. Informationen zur Auskunftspflicht nach Umweltinformationsgesetz (UIG)
Als informationspflichtige Stelle nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) macht das LfU Umweltinformationen, wozu auch die Daten aus Arten- und Biotopkartierungen zählen, Externen auf Antrag zugänglich.
Ein Antrag auf die Herausgabe von Artdaten kann vom LfU nur dann abgelehnt werden, wenn neben anderen öffentlichen Belangen (Art. 7 BayUIG) die Herausgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und ihrer Schutzgüter hätte oder der Antrag offensichtlich missbräuchlich gestellt wurde, soweit das öffentliche Interesse nicht überwiegt. Bei sammlungsgefährdeten Arten kann ein solcher Ausnahmegrund gegeben sein.
Zunächst ist aber zu prüfen, ob dem Artenschutz im Einzelfall nicht dadurch Rechnung getragen werden kann, dass die Auskunft nicht mit präzisen Standortdaten erteilt wird. Der Antrag nach BayUIG muss grundsätzlich nicht begründet werden. Wenn aber im Einzelfall die Kartierergebnisse zum Schutz öffentlicher Belange nicht oder nur eingeschränkt ohne genaue Standortangeben zugänglich gemacht werden sollen, obliegt es dem Antragsteller sein vorrangiges Interesse an der vollständigen Übermittlung der Daten mitzuteilen, damit seine Belange in die Abwägungsentscheidung eingestellt werden können.
3. Datenschutzhinweise bezüglich der in Zusammenhang mit der Aufnahme von Beobachtungsdaten in die bayerische Artenschutzkartierung (ASK) erforderlichen Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 DSGVO)
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, Tel.: 08 21/ 9071-0, Fax: 08 21/ 9071-5556, E-Mail: Poststelle.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter des Bayerischen Landesamts für Umwelt, Bürgermeister-Ulrich-Straße 160, 86179 Augsburg, Tel.: 08 21/ 9071-0, E-Mail: Datenschutz.
Zweck und Rechtgrundlage der Verarbeitung
Entsprechend Art. 46 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist das LfU sowohl zuständig, um Grundlagen und Daten für die Beobachtung von Natur und Landschaft zusammenzuführen als auch Biotope, Arten und Lebensräume zu erfassen und zu bewerten (siehe oben). Diese Erhebung und Speicherung der Daten erfolgt im Rahmen des Fach-Informationssystems Natur (FIS-Natur), bei dem zur Qualitätssicherung zu jedem Datensatz Name, Vorname und Wohnort des Datenmeldenden erhoben und dauerhaft gespeichert werden. Zur Kommunikation während der Datenabnahme und zur Programmbetreuung PC-ASK werden die Kontaktdaten (Name, Adresse, ggf. Telefon und E-Mail) gespeichert und verarbeitet. Nach 6 Abs. 1 Buchst e, Abs. 3 Buchst. b DSGVO i.V.m. Art. 55 Abs. 1 BayNatSchG darf das LfU personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem BayNatSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich ist. Darüber hinaus beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Basis einer Einwilligung der betroffenen Personen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO.
Empfänger der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Dienstaufgaben des LfU an andere Behörden und Naturschutzverbände sowie anfragebezogen an Beteiligte von Planungsverfahren und private Artenexperten und Ehrenamtliche weitergegeben.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim LfU so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gem. § 27 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) für die jeweilige Aufgabenerfüllung und zur Erfüllung von Dokumentationspflichten erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerruf bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das LfU durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Hinweis
Weitere Erläuterungen darüber, wie personenbezogene Informationen vom LfU erhoben, verarbeitet und übermittelt werden und welche Rechte Ihnen hierbei zustehen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
4. Einverständniserklärung
Mit der Abgabe von Daten an das LfU, erklärt sich der Datengeber mit folgenden Punkten einverstanden:
- Abgegebene personenbezogene Daten (Finder, Bestimmer, Dateneingabe und Verbleib) werden in der ASK-Datenbank am LfU gespeichert.
- Falls personenbezogene Daten Dritter mitgeliefert werden, bestätige ich, dass die Datengeber informiert wurden und mit der Speicherung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir empfehlen die Zustimmung schriftlich einzuholen und den betroffenen Dritten eine Kopie der untenstehenden Datenschutzhinweise auszuhändigen (Kapitel 2).
- Meine Adressdaten dürfen für Rückfragen und Hinweise auf Programmupdates verwendet werden.
- Die Daten werden wie oben angegeben vom LfU im Rahmen der Naturschutzarbeit verwendet und weitergegeben (tagesaktuelle Version).
- Bei der Weitergabe von Nachweisdaten werden Namen und Vornamen der Felder "Beobachter", "Bestimmer", "Dateneingabe" und "Belegexemplar bei" weitergegeben, um Rückfragen zu ermöglichen und auf die Herkunft der Daten hinzuweisen.
- Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Adresse PC-ASK.