Umweltzonen

Europaweit gelten Grenzwerte für Luftschadstoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Diese werden allerdings an stark verkehrsbelasteten Innenstadtstraßen mit geringer Durchlüftung häufig noch überschritten. Zur Verbesserung der Luftqualität kann die Kommune im Stadtgebiet eine Umweltzone einrichten. In den Bereich der Umweltzone dürfen nur schadstoffarme Fahrzeuge einfahren. Dadurch wird eine Minderung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung beabsichtigt. Fahrverbote bestehen in der 1. Stufe einer Umweltzone für die Fahrzeuggruppen, die keine Plakette tragen. In der 2. Stufe sind Fahrzeuge mit roter Plakette und in Stufe 3 sind Fahrzeuge mit gelber Plakette betroffen.
Das LfU untersucht die Wirkung der einzelnen Stufen einer Umweltzone auf die Immissionsbelastung für die betroffenen Straßenabschnitte. Hierzu werden Berechnungen mit anerkannten Programmen anhand von aktuellen Verkehrsdaten durchgeführt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union müssen die Mitgliedstaaten bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung der Luftverunreinigungen erstellen. Das LfU wirkt bei der Erstellung von Luftreinhalteplänen fachlich mit und führt beispielsweise Untersuchungen zu den Verursachern durch, erstellt Prognosen und bewertet die Wirkung von Maßnahmen wie Umweltzonen und Ausschluss des Lkw-Durchgangsverkehrs.