TA Lärm
Für Anlagen
Zu den Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zählen Geräte, Maschinen, Lager und ganze Werke. Daher gibt es viele verschiedene Arten von Schallquellen und Schallschutzmaßnahmen. In Frage kommen z.B.:
- Anwendung geräuscharmer Verfahren
- Einsatz leiser Geräte und Fahrzeuge
- Kapselung und Einhausung von Maschinen
- Einbau von Schalldämpfern
Selbst gleichartige Betriebe emittieren je nach Umfang der Bauausführung und der Anordnung der Schallschutzmaßnahmen unterschiedlich viel Schall.
Kritisch sind besonders alle Schallquellen im Freien, wie Zu- und Abluftöffnungen, Anlagen zur Abluftreinigung, Kamine, Rohrleitungen, Ventile und Kühler sowie Fahr- und Verladebetrieb. Durch eine zum Immissionsort hin abgeschirmte Anordnung kann gegenüber freier Abstrahlung ohne weiteres eine Pegelminderung um 10 dB(A) und mehr erreicht werden.


Zur Beurteilung der Anlagengeräusche dient die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) von 1998.
Im Genehmigungsverfahren wird anhand einer Prognoseberechnung der Geräuschemissionen und -immissionen untersucht, ob die Immissionsrichtwerte überschritten werden. Erforderlichenfalls werden Schallschutzmaßnahmen zur Auflage gemacht.
Nach Errichtung und Inbetriebnahme der Anlage lässt sich durch Messungen überprüfen, ob die Anforderungen tatsächlich erfüllt sind.
Bereich | Tageszeit | Richtwert |
---|---|---|
Industriegebiete | 70 dB(A) | |
Gewerbegebiete | Tag | 65 dB(A) |
Nacht | 50 dB(A) | |
Mischgebiete | Tag | 60 dB(A) |
Nacht | 45 dB(A) | |
Allgemeine Wohngebiete | Tag | 55 dB(A) |
Nacht | 40 dB(A) | |
Reine Wohngebiete | Tag | 50 dB(A) |
Nacht | 35 dB(A) | |
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten | Tag | 45 dB(A) |
Nacht | 35 dB(A) |