Windenergie und Artenschutz
Die Nutzung der Windkraft hat auch in Bayern einen Aufschwung erlebt. Der bayerische Windenergie-Erlass schafft den Rahmen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen. Die Vermeidung von Konflikten mit dem Artenschutz, insbesondere mit dem Vogel- und Fledermausschutz spielt dabei eine wichtige Rolle. Das LfU stellt hierfür Arbeitshilfen und Empfehlungen aus eigenen Untersuchungen bereit.
Weiterführende Informationen
Links
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
- Internet-Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie: Windenergie