EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – kurz erklärt

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU) 2025/40, kurz EU-Verpackungsverordnung (PPWR), gilt in weiten Teilen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie wird in den kommenden Jahren an diversen Stellen durch delegierte Rechtsakte bzw. Durchführungsrechtsakte zu einzelnen Themen ergänzt werden (siehe Abbildung 1). In Deutschland führt das Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 zu Anpassungen des bisherigen nationalen Verpackungsrechts. Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz - VerpackDG ist seit 12.08.2026 in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt.

Es bestehen derzeit noch zahlreiche offene Detailfragen und Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten Umsetzung der PPWR. Eine rechtssichere Auslegung der EU-Verordnung kann nur auf Ebene der Europäischen Union erfolgen. Zu diesem Zweck hat die Kommission Leitlinien zur Auslegung ausgewählter Bestimmungen der PPWR veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Anwendung der Verordnung in der gesamten Union erleichtert werden. Diese Leitlinien werden durch eine Reihe häufig gestellter Fragen (FAQ) ergänzt, die sukzessive aktualisiert bzw. erweitert werden sollen.

Auf nationaler Ebene sind die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) oder das Umweltbundesamt (UBA) adäquate Ansprechpartner und stellen hilfreiche Informationen zur PPWR bereit.

Weitere nützliche Informationen wurden von der DIHK sowie den bayerischen IHKs veröffentlicht:

Zudem arbeiten aktuell 16 nationale Verpackungsregister im Europäischen Nationalen Verpackungsregister (EUNR) an einer einheitlichen Auslegung der PPWR in der EU.

Das Bild wird im darunter verlinkten Textfile beschrieben Abbildung 1: Zeitstrahl Geltungsbeginn von Anforderungen der PPWR