Behandlung zur Beseitigung

Thermische Behandlung

Am 1. Juni 2005 ist die Übergangsregelung für die ausnahmsweise unbehandelte Ablagerung organischer Abfälle auf Deponien abgelaufen. Es dürfen in Deutschland nur noch Abfälle abgelagert werden, die die Zuordnungswerte der Deponieverordnung einhalten. In Bayern werden 98% des Restmülls aus dem Siedlungsabfallbereich in 14 Anlagen zur thermischen Restmüllbehandlung verbrannt oder verschwelt.

In Bayern stehen folgende Anlagen für die thermische Behandlung von Abfällen zur Verfügung:

  • 14 Hausmüllverbrennungsanlagen: Sie behandeln nicht gefährliche Abfälle wie Haus- und Sperrmüll, hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie sowie an einigen Anlagen in untergeordneten Mengen Klärschlämme und gefährliche Abfälle.
  • 1 in eine MVA integrierte spezielle Krankenhausmüllverbrennungsanlage: Sie behandelt neben der GSB Abfälle aus Krankenhäusern, die nicht zusammen mit Siedlungsabfall entsorgt werden können.
  • 9 Sonderabfallverbrennungsanlagen (7 Standorte): Hiervon ist die Anlage der Sonderabfallentsorgung Bayern GmbH (GSB) generell für die gefährlichen Abfälle zur Beseitigung zuständig. Die fünf anderen Sonderabfallverbrennungsanlagen gehören privaten Betreibern. Sie behandeln im Wesentlichen die dort anfallenden Werksabfälle.
  • 3 Monoverbrennungsanlagen für Klärschlamm.

Mechanisch biologische Behandlung

Die restlichen 2% des Restmülls werden in Bayern mechanisch-biologisch behandelt. Hier handelt es sich um die Abfälle der Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau.

Weitere Behandlungsverfahren

Neben den thermischen können insbesondere bei gefährlichen Abfallarten weitere Behandlungsverfahren erforderlich sein, wie zum Beispiel Behandlung in einer chemisch-physikalischen Anlage. Die GSB betreibt in Bayern mehrere dieser Anlagen.

Hinweis

Für Sonderabfall i.S. des Bayer. Abfallwirtschaftsplans besteht gemäß Art. 10 Abs. 1 BayAbfG die Überlassungspflicht an die GSB-Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH.