Die Flussgebiete
Die Wasserrahmenrichtlinie legt nicht nur die Ziele der Gewässerbewirtschaftung bzw. des Gewässerschutzes fest, sondern gibt auch die Wege und Schritte zur Zielerreichung teilweise detailliert vor. Sie schafft außerdem neue Ansätze beim Gewässerschutz. Wie die Flüsse, so endet auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht an den Staatsgrenzen. Dank ihres grenzübergreifenden Ansatzes lassen sich Gewässer in ihrer Gesamtheit schützen und alle Einwirkungen und Belastungen aus ihrem Einzugsgebiet berücksichtigen.
Damit Gewässer über Ländergrenzen hinweg in Flussgebieten bewirtschaftet sowie Verfahren und Ergebnisse aus der Überwachung in diesen miteinander abgestimmt werden können, wurden in Europa sogenannte Flussgebietseinheiten gebildet.
Deutschland ist an zehn solchen Flussgebietseinheiten beteiligt, darunter sechs internationalen. Bayern hat Anteile an den internationalen Flussgebieten des Rheins, der Donau und der Elbe. Geringe bzw. minimale Gebietsanteile der nationalen Flussgebietseinheit Weser liegen ebenfalls in Bayern.
Beschreibung der Flussgebiete mit bedeutenden Gebietsanteilen in Bayern:
- Flussgebiet Donau - PDF
- Flussgebiet Elbe - PDF
- Flussgebiet Rhein - PDF
International
- Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD)
- Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE)
- Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR)
- Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB)
