Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR)

Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollutant Release and Transfer Register, E-PRTR) gemäß EG-Verordnung Nr. 166/2006 vom 18.01.2006 informiert die Öffentlichkeit über Freisetzungen (Emissionen) von Schadstoffen in Wasser, Luft und Boden sowie die Verbringung von Abfällen und in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standorts. Relevant sind dabei über 90 Schadstoffe, die maßgebenden Einfluss auf Luft- und Bodenverschmutzung, Klimaveränderung und Gewässerbelastung haben. Dabei werden nicht nur die punktuellen Quellen von Emissionen sondern auch die diffusen Quellen aus der Landwirtschaft und dem Verkehr erfasst.

Wer ist betroffen?

Gemäß Artikel 5 der E-PRTR-Verordnung sind Betreiber von Betriebseinrichtungen berichtspflichtig, die eine oder mehrere Tätigkeiten nach Anhang I der E-PRTR-Verordnung ausführen und die dort benannten Kapazitätsschwellenwerte überschreiten. Die gemeldeten Schadstoffemissionen werden veröffentlicht, wenn die in der Verordnung festgelegten Schadstoffschwellenwerte überschritten werden.

Folgende Tätigkeitsbereiche sind betroffen:

  • Energiesektor
  • Herstellung und Verarbeitung von Metallen
  • Mineral verarbeitende Industrie
  • Chemische Industrie
  • Abfall- und Abwasserwirtschaft
  • Be- und Verarbeitung von Papier und Holz
  • Intensive Viehhaltung und Aquakultur
  • Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkesektor
  • Sonstige Industriezweige wie zum Beispiel Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit Lösungsmitteln

Zu melden sind aus den durchgeführten Tätigkeiten:

  • die Jahresmengen für Schadstoffemissionen in Wasser, Luft und Boden,
  • die Verbringung von Abwasser nach außerhalb der Betriebseinrichtung (Indirekteinleitung),
  • die Verbringung von Abfällen nach außerhalb der Betriebseinrichtung,

sofern die Jahresmengen der Schadstoffe bzw. die Abfallmengen die Schwellenwerte nach Anhang II der E-PRTR-Verordnung überschreiten.

Das erste Berichtsjahr für E-PRTR war 2007. Seither geben die berichtspflichtigen Betriebe jährlich eine Meldung ab.

Wie erfolgt die jährliche Datenmeldung?

Bund und Länder haben gemeinsam eine bundeseinheitliche Software (BUBE-Online) entwickelt, die eine integrierte Berichterstattung zu den Bereichen Luft, Wasser, Boden und Abfall über das Internet ermöglicht. Mit Hilfe von BUBE-Online können die Betreiber sämtliche berichtspflichtige Daten für das Schadstoffregister online erfassen und den zuständigen Behörden melden.

Berichtspflichtige Unternehmen können ihre Daten auch aus unternehmensinternen Software-Systemen über eine XML-Schnittstelle nach BUBE-Online übertragen und den Bericht dort prüfen und abgeben. Eine Schnittstellenbeschreibung ist auf der PRTR-Internet-Seite des UBA abrufbar (siehe "Weiterführende Informationen").

Wer ist zuständig?

Nach § 3 des PRTR-Gesetzes müssen betroffene Betreiber die Informationen an die nach Landesrecht zuständige Behörde übermitteln. In Bayern ist dies das LfU. Damit ist das LfU zuständig für den Vollzug der Datenerhebung und die Berichterstattung zum PRTR für alle betroffenen Umweltmedien. Innerhalb des LfU betreut Referat 65 den Bereich Abwasser (Direkt- und Indirekteinleitungen).

Teilen