Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Sachverständige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Hinweise zu Sachverständigenorganisationen und Sachverständige nach VAwS

1. Sachverständigenorganisationen (SVO)

SVO werden nach der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe" (Kurzbezeichnung: Anlagenverordnung oder VAwS) anerkannt. In Bayern ist für die Anerkennung und Aufsicht der SVO das Bayerische Landesamt für Úmwelt (LfU) zuständig. Den SVO obliegt die Ausbildung, Prüfung, Bestellung und Überwachung der VAwS-Sachverständigen. Nähere Einzelheiten siehe §18 VAwS (rechtliche Grundlagen siehe Seite Analgenverordnung/Anlagenprüfung)

Dokumente und Links

2. Sachverständige

VAwS-Sachverständige sind Mitglied einer SVO. Sie werden von der Organisation ausgebildet, geprüft, bestellt und überwacht. Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass sie unabhängig und zuverlässig sind sowie einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, einschlägige Fachkenntnisse und mindestens 5 Jahre Erfahrung nachweisen können.

3. Tätigkeitsgebiet der Sachverständigen

Der Betreiber einer Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, hat die Dichtheit und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen ständig zu überwachen. Bei prüfpflichtigen Anlagen ist die Eigenüberwachung durch die Fremdüberwachung eines VAwS- Sachverständigen zu ergänzen.

4. Ansprechpartner für Auskunft und Beratung

a) Anerkennung der Sachverständigenorganisationen:
N.N.
(Hans-Peter Spörl, 0821/9071-5661)

b) Fachfragen, z.B. prüfpflichtige Anlagen:
Thomas Wagner, 0821/9071-5729
Helmut Möhrle 0821/9071-5726

Hinweis zu E-Mail-Adressen:
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Bei nicht personenbezogenen Adressen wird der Bestandteil vor dem "@" explizit angegeben (z.B. poststelle@...). Umlaute sind zu umschreiben (z.B. "ue" anstelle "ü", "ss" anstelle "ß"). Titel (z.B. Dr.) werden in unseren E-Mail-Adressen nicht verwendet.