Bayerisches Landesamt für
Umwelt

Aktionsprogramm 2020 - Von der örtlichen Schutzmaßnahme zur Hochwasserschutzstrategie / zum Risikomanagement

Der Hochwasserschutz der letzten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts beruhte weitestgehend auf der Erstellung und Verbesserung der technischen Infrastruktur. So wurden einzelne Bauwerke wie Talsperren, Rückhaltebecken, Deiche und Mauern errichtet, die lokal ein Gefühl von Sicherheit und den Glauben vermitteln, ein für alle Mal vor Hochwasser geschützt zu sein.

Das Naturereignis Hochwasser lässt sich jedoch nicht verhindern und eine Schutzmaßnahme ist immer nur bis zu ihrem Bemessungsereignis wirksam. Um das Restrisiko zu verringern und Hochwasserschäden nachhaltig zu minimieren ist daher eine ganzheitliche Strategie zum Umgang mit dem Hochwasserrisiko erforderlich.

Die Bayerische Staatsregierung hat in diesem Zusammenhang bereits 2001 ein Aktionsprogramm für einen nachhaltigen Hochwasserschutz (AP 2020) beschlossen, das mit einem Finanzvolumen von 2,3 Mrd. € ausgestattet ist und bis 2020 in ganz Bayern Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern "Natürlicher Rückhalt", "Technischer Hochwasserschutz" und "Hochwasservorsorge" ermöglicht.

Moderner Hochwasserschutz kombiniert die 3 Handlungsfelder des Aktionsprogramms 2020: Natürlicher Rückhalt, Technischer Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge. Bild vergrößern Handlungsfelder des Aktionsprogramms 2020

Die drei Handlungsfelder stehen gleichberechtigt nebeneinander und tragen dazu bei, die Ausmaße von Hochwasserereignissen zu reduzieren, einen ausreichenden Hochwasserschutz für die vorhandenen Bebauungen und hochwertige Infrastruktureinrichtungen zu gewährleisten und Schadenspotentiale zu verringern. Maßnahmen können dazu z.B. die Renaturierung von Gewässern, der Bau von Deichen oder Hochwasserrückhaltebecken oder die Berücksichtigung von Überschwemmungsgebieten in der Bauleitplanung sein.

Strategische Weiterentwicklung zur Managementplanung

Mit der Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) hat auch die Europäische Union auf die großen Hochwasserereignisse der Vergangenheit in den europäischen Flussgebieten reagiert. Die Richtlinie versucht, die für ein flussgebietsbezogenes Hochwasserrisikomanagement notwendigen Prozesse aufzuzeigen und Instrumente zu schaffen. Damit wird auch in Bayern die Herangehensweise im Umgang mit dem Hochwasserrisiko fortgeschrieben.

In der EG-HWRM-RL wurde ein dreistufiges Planungsverfahren vorgegeben, das in die deutsche und bayerische Gesetzgebung übernommen wurde. Die Richtlinie fordert eine Bewertung des Hochwasserrisikos, die Erarbeitung von Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie die Erstellung von Hochwasserrisikomanagement-Plänen.

Die Hochwasserrisikomanagement-Pläne sollen Gefahren und Risiken transparent darstellen und dazu beitragen, dass Ziele und Maßnahmen zur Risikominimierung entwickelt und – wenn erforderlich – auch grenzüberschreitend umgesetzt werden. Außerdem fordert die Richtlinie, dass extreme Hochwasserereignisse jenseits des hundertjährlichen Hochwassers betrachtet werden und die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt werden.

Zu den drei vorsorgenden Handlungsfeldern des Aktionsprogramms 2020 kann in der Erarbeitung der Managementpläne auch verstärkt die Bewältigung von Hochwasserereignissen und die Nachsorge nach Hochwasserereignissen mit einbezogen werden. Dadurch entwickelt sich das Bayerische Hochwasserrisikomanagement zu einem in sich geschlossenem Kreislauf weiter.

In einem Kreislauf werden die drei Handlungsfeldern des Hochwasserrisikomanagements zusammen mit dazugehörigen Maßnahmen dargestellt: Vor dem Hochwasserereignis die Vorsorge, beim Hochwasserereignis die Bewältigung und nach dem Hochwasserereignis die Nachsorge, welche wiederum in die Hochwasservorsorge hineinwirkt Bild vergrößern Kreislauf des Hochwasserrisikomanagements

Die großen Hochwasserereignisse von 2002 und 2005 haben bewiesen, dass Bayern mit dem Aktionsprogramm 2020 auf dem richtigen Weg ist. Viele zwischenzeitlich verwirklichte Maßnahmen haben bei neuerlichen Hochwasserereignissen bereits Erfolge gezeigt. Das Aktionsprogramm 2020 passt sich auch konfliktfrei in den durch die EG-HWRM-RL vorgegebenen Rahmen ein und die in den drei Handlungsfeldern des Aktionsprogramms 2020 vorgesehenen Maßnahmen lassen sich ohne weiteres in Zukunft als Maßnahmen in die Hochwasserrisikomanagement-Pläne integrieren.

Zum Beispiel bilden die für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten entwickelten hydraulischen Modelle die Grundlage für die Erarbeitung der Hochwassergefahren- und -risikokarten und die im Handlungsfeld "Technischer Hochwasserschutz" geltende fachliche Reihung, die im Wesentlichen vom Verhältnis der Baukosten zum Schadenspotential ausgeht, entspricht der Priorisierung der Maßnahmen, die für die Hochwasserrisikomanagement-Pläne erforderlich ist.

Video "Aktionsprogramm 2020- Nachhaltiger Hochwasserschutz in Bayern"

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