Flaschenwässer - Mineralwasser, Tafelwasser und Co.

Unser frisches Leitungswasser direkt aus der Region ist wohl das strengst kontrollierte Lebensmittel. Das verlangt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Doch in den Getränkemärkten steht auch eine große Auswahl verschiedener Wassersorten in Flaschen bereit: Quellwasser, Mineralwasser, Tafelwasser, sogar Heilwasser lauten die Bezeichnungen. Je nach dem Gewinnungsort und eventuellen Zusätzen kann einerseits die chemische Zusammensetzung variieren. Grundsätzlich verschieden sind aber die Herstellungs- und Behandlungsverfahren. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (Min/TafelWV) regelt die Gewinnung, Herstellung und Kennzeichnung bei abgepacktem Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser. Die Überwachung deren Qualität fällt in den Zuständigkeitsbereich der Lebensmittelüberwachung. Für Heilwasser gilt ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Arzneimittelrecht.

Mineralwasser

So darf Wasser nur heißen, wenn es dauerhaft einen bestimmten Gehalt an Inhaltsstoffen oder besondere ernährungsphysiologische Wirkungen aufweist. Als einziges deutsches Lebensmittel erhält es dann eine amtliche Anerkennung – vorausgesetzt, sein Vorkommen ist von ursprünglicher Reinheit und vor Verunreinigungen geschützt. Für die Quellen und Brunnen, aus denen das Mineralwasser gewonnen wird, erteilt die zuständige Behörde eine Nutzungsgenehmigung. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist regelmäßig zu kontrollieren.

Die Mineral- und Tafelwasserverordnung legt fest, was ein natürliches Mineralwasser kennzeichnet und auch, was auf dem Etikett stehen muss: "Natürliches Mineralwasser", der Ort der Quelle und ein Auszug aus der amtlichen Analyse. Aus geschmacklichen oder optischen Gründen erlaubt (und dann auf dem Etikett zu vermerken) ist der Entzug von Eisen ("enteisent") und Schwefel ("entschwefelt"). Das gilt auch für den Zusatz von Kohlensäure:

  • "Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser": Das Wasser wird abgefüllt, wie es aus der Quelle kommt (natürlicher Gehalt an Quellkohlensäure).
  • "Natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt": Dem Wasser wird nach dem Abfüllen Kohlensäure aus der eigenen Quelle zugesetzt.
  • "Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt": Die zugesetzte Kohlensäure stammt nicht aus der eigenen Quelle.

Tafelwasser

Tafelwasser ist kein direkt gewonnenes Naturprodukt sondern ein Mix aus überwiegend Trinkwasser von ggf. verschiedener Herkunft, aber auch anderen Wässern, und an jedem beliebigen Ort herstellbar. Meist wird es in der Fabrik mit einem Zulauf aus dem öffentlichen Trinkwassernetz in Flaschen gefüllt. Dem Tafelwasser dürfen im Rahmen der "Zusatzstoff-Zulassungsverordnung" und des "Lebensmittelrechts" auch Stoffe zugesetzt werden. Meist sind dies Kochsalz und Mineralsalze.

Ein Tafelwasser mit mindestens 570 mg Natriumhydrogencarbonat pro Liter sowie Kohlendioxid darf als Sodawasser bezeichnet werden. Auf dem Etikett müssen Angaben über Anteile von Meerwasser, Salzzugabe, Sole oder Kohlensäure stehen. Dagegen dürfen weder ein Quell- oder Brunnenname noch der Begriff "natürlich" erscheinen.

Quellwasser

Im Laden käufliches Wasser der Handelsbezeichnung "Quellwasser" muss aus dem Grundwasser gewonnen sein – wie das meist bei Leitungswasser in Bayern auch der Fall ist; und es muss direkt an der natürlichen oder künstlich erschlossenen Quelle abgefüllt worden sein – wie Mineralwasser auch. So die Mineral- und Tafelwasserverordnung im 3. Abschnitt.

Anders als Mineral- und Heilwasser benötigt Quellwasser keine amtliche Anerkennung. Von der Zusammensetzung her muss es den Anforderungen an Trinkwasser genügen. Seine Reinheit muss schon im Gewinnungszustand gegeben sein, nicht erst durch Aufbereitung. Erlaubt sind lediglich Verfahren um zum Beispiel Eisen, Mangan oder Schwefelverbindungen abzutrennen, solange dies den Charakter des Wassers nicht verändert. Auf dem Etikett muss der Ort der Quelle angegeben sein und ob Kohlensäure entzogen wurde.

Heilwasser

Wie Mineralwasser muss es aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Grundwasservorkommen gewonnen und direkt an einer natürlichen oder künstlichen Quelle abgefüllt sein. In einem Liter müssen von Natur aus mindestens 1.000 mg Mineralstoffe enthalten sein oder eine Mindestkonzentration besonderer wertbestimmender Bestandteile (zum Beispiel mindestens 1 mg Fluorid, Jodid oder Sulfidschwefel). Auf dem Flaschenetikett werden die genauen Inhaltsstoffe und die Wirkungsweise aufgeführt.

Heilwasser gehört zu den ältesten Naturheilmitteln. Es gilt nicht als Lebensmittel, sondern muss als Arzneimittel zugelassen sein. Dazu ist der Nachweis einer heilenden, lindernden oder vorbeugenden Wirkung notwendig. Ebenso wie Mineralwasser werden Heilwässer amtlich zugelassen, haben jedoch den Status als Arzneimittel. Für die Zulassung ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig.

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