Gewässerentwicklung

Unterseiten

Das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem Bayer. Wassergesetz verpflichtet die am Gewässer Handelnden zu einer ökologisch orientierten Pflege, zur nachhaltigen Entwicklung sowie zum nachhaltigen Hochwasserschutz (z.B. Wasserrückhalt in der Fläche, natürliche Überschwemmung von Auen, Zurücklegen von Deichen). Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verstärkt diese Anforderung in ihren Zielsetzungen den "guten Zustand" bzw. das "gute ökologische Potential" zu erreichen.

Im Vergleich zu früheren Eingriffen in die Gewässer hat dementsprechend seit etwa Mitte der 70er Jahre ein Umdenken stattgefunden: Wo immer möglich sollen Flüsse und Bäche wieder frei fließen, Hochwasserschutz konzentriert sich auf bestehende Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen. Die Funktionen der Gewässer im Naturhaushalt wie z. B. Lebensraum, Retentionsraum, Ausbreitungs- und Vernetzungsband sollen erhalten sowie an ausgebauten Gewässern wiederhergestellt werden.

Das zentrale Problem: Fast drei Viertel aller bayerischen Fließgewässer sind in den letzten 200 Jahren für unterschiedliche Nutzungen ausgebaut, begradigt, aufgestaut oder in ihrem Lauf festgelegt worden. Diese Veränderungen führten zu einem Verlust an Retentionsräumen, zur Einschränkung hydromorphologischer Prozesse, zur Verringerung gewässer- und auetypischer Strukturen und Lebensräume, zur Absenkung des Grundwasserspiegels, sowie zum Rückgang der Biodiversität in den Gewässerlandschaften. Viele Flüsse und Bäche können ihren Gewässerlauf nicht mehr natürlich entwickeln, d. h. die natürliche Laufverlagerung und das Ausufern des Hochwassers in die Aue (= natürliche Überschwemmungsgebiete) sind unterbunden. Damit ist das Wechselspiel von Abtrag und Anlandung mit der stetigen Erneuerung gewässer- und auentypischer Strukturen (z. B. Prall- und Gleitufer, Kolke, Weichholzauen) entsprechend eingeschränkt.

Gewässerentwicklungskonzepte stellen in dieser Situation das entscheidende planerische Hilfsmittel dar, um den am Gewässer Tätigen Ziele und Maßnahmen für die naturnahe bzw. natürliche Entwicklung von Gewässern und Auen vorzugeben.

Ein naturnahes Fließgewässer
+ Naturnahe Fließgewässer weisen eine hohe Struktur- und Lebensraumvielfalt auf

Gewässerentwicklungskonzepte (GEK)

Seit mehr als 30 Jahren werden in Bayern Konzepte zur Pflege und Entwicklung von Gewässern und Auen erstellt (früher als Gewässerentwicklungspläne bezeichnet).

Aufgabe der rechtlich unverbindlichen GEK ist es, mit einem ganzheitlichen Ansatz für Gewässer und Aue die Möglichkeiten aufzuzeigen, um

und damit Unterhaltungs- oder Ausbaumaßnahmen zu lenken.

Dies setzt voraus, dass die Funktion des Gewässers im Naturhaushalt sowie die vorhandenen Konflikte und Defizite ermittelt werden. Im GEK werden im so genannten Leitbild unabhängig von den jeweiligen Nutzungsinteressen die natürlichen ökologischen Funktionen des Gewässersystems dargestellt. Aus dem Abgleich von Leitbild, Bestandsaufnahme und Defiziten, werden unter Berücksichtigung bestehender Zwänge, wie z. B. unveränderbaren Nutzungen (Restriktionen), die Entwicklungsziele abgeleitet. Der GEK zeigt außerdem auf, mit welchen Maßnahmen diese Ziele umgesetzt werden können und welcher Flächenbedarf hierfür notwendig ist. Mit dem GEK, werden aber noch keine Festlegungen hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen getroffen. Wenn einzelne Maßnahmen aus einem GEK verwirklicht werden sollen, gelten dafür weiterhin die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und Verfahrensvorgaben.

Die GEK werden bevorzugt für größere zusammenhängende Gewässerstrecken erstellt. Bei kleineren Gewässern, den Gewässern dritter Ordnung, kann deshalb ein GEK auch für das gesamte Gemeindegebiet oder auch gebietsübergreifend für mehrere Gemeinden erarbeitet werden. Hier ist er auch Voraussetzung für die Förderung von Unterhaltungsmaßnahmen durch den Freistaat Bayern. Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite "Gewässerentwicklungskonzepte an staatlichen Gewässern in Bayern".

Gewässerentwicklungskonzepte und EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)

Die Unterhaltungsverpflichteten an den Gewässern haben nach EG-WRRL die Pflicht, den guten Zustand (bzw. das gute ökologische Potenzial) an einem Oberflächenwasserkörper (OWK = ein einheitlicher und bedeutender Abschnitt eines oberirdischen Gewässers) zu erreichen bzw. zu erhalten. Für diese OWK werden mit den Bewirtschaftungsplänen zur WRRL Maßnahmenprogramme aufgestellt. Diese werden mit der Veröffentlichung im Allg. Ministerialblatt im Dezember 2009 behördenverbindlich. Für die Kommunen und andere Unterhaltungsverpflichtete ist das Maßnahmenprogramm nicht rechtsverbindlich, sondern eine Leitlinie, mit welchen Maßnahmentypen am jeweiligen OWK nach Experteneinschätzung der gute Zustand erreicht werden kann.

Da im Maßnahmenprogramm weder die genaue Verortung noch der genaue Umfang der Maßnahmen fixiert ist, müssen die Unterhaltungsverpflichteten zur Umsetzung einzelne Vorhaben identifizieren und konkretisieren. Die GEK stellen dazu ein geeignetes fachliches Hilfsmittel dar, da die Maßnahmen zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms aus den im GEK aufgezeigten Möglichkeiten ausgewählt werden können. Die GEK bilden insofern eine Brücke von den strategischen Aussagen im Maßnahmenprogramm zur erforderlichen Konkretisierung für die weitere Umsetzung.

Gewässerentwicklungskonzepte und Gewässerstruktur

Der Begriff Gewässerstruktur bezeichnet alle morphologischen Elemente, die ein (Fließ-)Gewässer physisch kennzeichnen. Dazu gehören Linienführung, Quer- und Längsprofil, Sohl- und Ufersubstrat, Geschiebe, Vegetation etc., sowie ihr funktionales Zusammenspiel (auch mit den Überschwemmungsgebieten, den Auen). Die Gewässerstruktur bildet jenen Teil des Ökosystemkomplexes Fließgewässer, der durch Unterhaltungs- und Baumaßnahmen direkt beeinflusst wird. Sie ist die ganz wesentlich von der Erhaltung und Förderung hydromorphologischer Prozesse abhängig. Dementsprechend grundlegend ist ihre Bedeutung für die Gewässerentwicklung.

Der strukturelle Zustand unserer Flüsse und Bäche wird seit Anfang der 90-iger Jahre ermittelt, bewertet und auch kartographisch festgehalten (Gewässerstrukturkartierung). Diese Daten spiegeln den aktuellen Zustand der Gewässerstruktur. Die Veränderung der Gewässerstrukturen wird als Abweichung vom Leitbild und in Anlehnung an die biologische Gewässergütekarte in sieben Strukturklassen - von unverändert (= Klasse1) bis vollständig verändert (= Klasse 7) - erfasst. Die Erhebung und Bewertung der Gewässerstruktur soll einerseits Informationen für strategische Zwecke bereitstellen (z. B. zur großräumigen Abschätzung des Handlungsbedarfs für Renaturierungs- und Entwicklungsmaßnahmen mit vertretbarem Aufwand), andererseits detaillierte und aktuelle Grundlagendaten für einzelne Gewässer liefern (z.B. für die rationelle Bearbeitung von Gewässerentwicklungskonzepten bzw. Maßnahmenprogrammen nach WRRL). Deshalb kommen in Bayern, wie in vielen anderen Bundesländern auch, zwei verschiedene Verfahren zum Einsatz:

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Bayerisches Landesamt für
Umwelt