Durchgängigkeit an Querbauwerken und Fischaufstiegsanlagen

Im Rahmen einer landesweiten Kartierung (Herbst 2014 bis Anfang 2018) wurde in Bayern die Durchgängigkeit (Fischaufstieg) an Querbauwerken systematisch bewertet. Es liegt damit an allen Querbauwerken und Fischaufstiegsanlagen (rund 56.000 Objekte) der nach EG-Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Fließgewässer (mit Ausnahme der künstlichen Gewässer) eine Beurteilung der Fischaufstiegsmöglichkeit vor.

Die Daten wurden mit Hilfe eines standardisierten Erhebungsbogens erfasst; neben dem Bauwerkstyp (Wehr, Absturz etc.) wurden auch Objekteigenschaften wie Lage und Funktion aufgenommen. Die Bewertung der flussaufwärtsgerichteten fischbiologischen Durchgängigkeit (Fischaufstieg) erfolgt in vier Stufen:

  • frei durchgängig
  • eingeschränkt durchgängig
  • mangelhaft durchgängig
  • nicht durchgängig

Nähere Erläuterungen dazu sind im "Kartierverfahren für die Durchgängigkeit (Fischaufstieg) der Fließgewässer Bayerns" zu finden:

Im UmweltAtlas Bayern sind die Bewertungsergebnisse der an den fischfaunistischen Vorranggewässern liegenden Bauwerke abrufbar. Dienste zur Darstellung und zum Download von Geodaten können direkt in ein Geoinformationssystem eingebunden werden.
Auf dem Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) sind die Bauwerke an Gewässern aller Bundesländer als Karte verfügbar, darunter auch Sohlen-, Stau- und Durchgängigkeitsbauwerke.

Informationen zu den Diensten erhalten Sie unter "Weiterführende Informationen".

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