Abwasseranlagen / Emissionen
In Bayern gibt es ca. 2.700 kommunale Kläranlagen sowie ca. 750 direkt in Gewässer einleitende und 1.400 indirekt in gemeindliche Sammelkanalisationen einleitende
Industrie- und Gewerbebetriebe, die im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht gemäß Art. 68(1) BayWG überwacht werden.
Im Landesamt für Umwelt werden die Emissionsdaten der punktuellen Einleiter für das gesamte bayerische Gebiet in der zentralen Datenbank gesammelt, zusammengefasst und zentral für die EU-Berichtspflichten kommunales Abwasser, für das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR), zu statistischen Zwecken und zur Erkennung von Tendenzen ausgewertet.
Folgende Informationen stehen derzeit zur Verfügung:
Lagebericht gemäß Artikel 16 EG-Richtlinie 91/271/EWG:
Der Lagebericht "Gewässerschutz in Bayern - Abwasseranlagen" informiert über den Stand der Abwasserbeseitigung und die Umsetzung der EG-Richtlinie 91/271/EWG in Bayern.
Die regelmäßige und verpflichtende Veröffentlichung eines Lageberichtes durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergibt sich aus der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai über die Behandlung von kommunalem Abwasser (EG-Richtlinie 91/271/EWG "Kommunales Abwasser").
- Publikationsshop im Geschäftsbereich: Lagebericht 2010
- Lagebericht 2008 - PDF
- Publikationsshop im Geschäftsbereich: Lagebericht 2006
- Publikationsshop im Geschäftsbereich: Lagebericht 2004
- Lagebericht 2002 - PDF
- Lagebericht 2000 - PDF
Mit der EG-Richtlinie 91/271/EWG "Kommunales Abwasser" werden für die Mitgliedstaaten bestimmte Mindestanforderungen an das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser gestellt und konkrete Umsetzungstermine für erforderliche Anpassungen vorgegeben.
Auf Grund der föderalen Struktur in der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer für die Umsetzung der wasserrechtlichen Vorschriften verantwortlich. So wurde in Bayern die EG-Richtlinie 91/271/EWG "Kommunales Abwasser" durch die "Reinhalteordnung kommunales Abwasser" (ROkAbw) vom
23. August 1992 in Landesrecht umgesetzt. Darin werden die EU-Anforderungen für das Sammeln und Behandeln von kommunalen Abwasser in Abhängigkeit zur Ausbaugröße und zum Gewässereinzugsgebiet verbindlich festgelegt.
Karten:
Karten zu
- kommunalen Kläranlagen,
- Anlagen zur Behandlung von Industrieabwässern (Direkteinleiter) sowie zu
- IVU-relevanten Industrie-/Gewerbebetrieben in Bayern
- Kommunale Kläranlagen in Bayern; Stand 2009 (DIN A4) - PDF
- Industriell-/gewerbliche Direkteinleiter in Bayern; Stand 2009 (DIN A4) - PDF
E-PRTR – Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister:
Die bisherige Berichtspflicht der Betreiber betroffener industrieller Betriebseinrichtungen zum Europäischen Schadstoffregister (EPER) wird durch E-PRTR als Nachfolger ersetzt.
Das E-PRTR, das Europäische Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister wird die Öffentlichkeit online über Freisetzungen von Schadstoffen in Wasser, Luft und Boden sowie die Verbringung von Abfällen und von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standorts informieren.
Ergebnisse der EPER-Berichterstattung und Informationen zum E-PRTR.
