Wasserversorgung inklusive Grundwasserschutz

Die Trinkwasserversorgung als eine Leistung der Daseinsvorsorge gehört nach Art. 57 der Bayerischen Gemeindeordnung zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden und dies unabhängig von der jeweils vorliegenden Betriebsform (Regie-, Eigenbetrieb, Eigengesellschaft) oder auch einer evtl. erfolgten Privatisierung (Betreiber-, Beteiligungsmodell). Häufig haben sich Gemeinden hierzu in kommunalen Zweckverbänden zusammen geschlossen, um die Wasserversorgung gemeinschaftlich zu organisieren.
In Bayern garantieren rund 2.200 öffentliche Versorgungsunternehmen (bei 2.056 Gemeinden) eine flächendeckende Bereitstellung mit Wasser in Trinkwasserqualität. Im Vergleich mit anderen Bundesländern weist Bayern eine kleinräumige Versorgungsstruktur auf. Etwa 8.400 Wasserfassungen werden für die öffentliche Trinkwassergewinnung genutzt. Dabei handelt es sich um rund 4.300 Brunnen und etwa 4.100 Quellen sowie auch 3 Oberflächenwasserentnahmen (Talsperrenwasser und Seewasser). Sind in den Schotterflächen und im Tertiär hauptsächlich Brunnen zu finden, so stammt dagegen beispielsweise im Kristallin des Bayerischen Waldes und des Spessarts das Trinkwasser überwiegend aus Quellen.

Für kommunale Wasserversorgungsunternehmen (WVU) gilt das Prinzip der Kostendeckung. Nur ein geringer Anteil der in einem Wasserversorgungsunternehmen für den Betrieb entstehenden Kosten sind verbrauchabhängig (zum Beispiel Pumpkosten, Betriebsmittelkosten für die Wasseraufbereitung, etc.), dagegen etwa mehr als drei Viertel Fixkosten. Bei größeren Investitionen in die Wasserversorgungsanlage sind insbesondere kleinere Wasserversorgungsunternehmen darauf angewiesen, die hierfür anfallenden Kosten zumindest teilweise in Form von Herstellungs- oder Verbesserungsbeiträgen auf die Abnehmer umzulegen, da die Einnahmen aus der Wasserabgabe (Verbrauchs- und Grundgebühren) hierzu nicht ausreichen.

Bayern setzt bei der Wasserversorgung auf die dezentrale Trinkwassergewinnung und Versorgung. Daher wird nahezu das gesamte Trinkwasser vor Ort aus Grundwasser gewonnen. Zur flächendeckenden Sicherstellung der guten Qualität des Grundwassers und zum Schutz vor Beeinträchtigungen dienen zunächst die Bestimmungen des Allgemeinen Grundwasserschutzes. Die Kommunen können dabei selbst durch aktives Handeln, insbesondere mit Hilfe der Bauleitplanung oder durch Maßnahmen zum Straßenunterhalt oder zur Sanierung der Kanalnetze beitragen.
Darüber hinaus schützen im Nahbereich der Wassergewinnungsanlagen sowie in allen empfindlichen Bereichen des Einzugsgebiets Trinkwasserschutzgebiete vor risikobehafteten Handlungen oder Einrichtungen, die nicht alleine durch den Allgemeinen Gewässerschutz unterbunden werden können. Diese werden unter Berücksichtigung der Reinigungsleistung und Schutzwirkung des Untergrundes abgegrenzt und durch eine an die örtlichen Verhältnisse angepasste Rechtsverordnung von den Kreisverwaltungsbehörden unter Mitwirkung der Wasserwirtschaftsverwaltung verbindlich festgesetzt.

Herausforderungen und Ziele

Auch wenn überregional betrachtet eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser durch die vorhandenen Strukturen gegeben ist, so bedarf es einerseits fortwährender Anstrengungen diesen Stand sowohl in quantitativer wie auch qualitativer Hinsicht zu erhalten. Zudem gilt es ebenso in einigen Bereichen die Trinkwasser-Versorgungssicherheit zu verbessern. Dabei sind die Belange des Umwelt- und Ressourcenschutzes - soweit sich dies nicht ohnehin aus den Tätigkeiten in der Wasserversorgung ergibt - zu beachten. Zur Sicherstellung der hohen Qualität des Trinkwassers sind Stoffeinträge in das Grundwasser zu vermeiden. Ein ausreichender Trinkwasserschutz wird in Bayern erzielt durch Instrumente des Trinkwasserschutzes sowie durch Umsetzung der Anforderungen nach dem flächendeckenden "Allgemeinen Grundwasserschutz".

Instrumente des Trinkwasserschutzes im eigentlichen Sinne sind

  • Wasserschutzgebiete,
  • wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete und
  • ein ganzheitliches Einzugsgebiets-Management.

Grundlage und Voraussetzung für den fachgerechten Einsatz dieser Instrumente des Trinkwasserschutzes ist die Ermittlung und differenzierte Beurteilung des Trinkwasser-Einzugsgebietes.

Die Interessenskonflikte bei der Ausweisung bzw. Anpassung von Wasserschutzgebieten erfordern, dass vor allem die WVU selbst ihre Eigenverantwortung beim Trinkwasserschutz sowie die Kompetenz in Fachfragen und bei der PR-Arbeit weiter ausbauen müssen. Kleinere WVU werden dabei auf die betriebliche Kooperation mit größeren WVU angewiesen sein. Die Träger öffentlicher Trinkwasserfassungen müssen an einem ausreichend großen und wirksamen Wasserschutzgebiet höchstes Interesse haben. Sie sollten daher auch in Konfliktfällen auf kommunalpolitischer Ebene für das notwendige Maß an hoheitlichem Schutz engagiert eintreten.

Zur langfristigen Sicherung des Vorrangs der Trinkwasserversorgung sollen die empfindlicheren Teile eines Trinkwassereinzugsgebietes, das aber noch nicht durch ein Wasserschutzgebiet gesichert ist, in den Regionalplänen als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete oder zumindest als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden. Dadurch sollen Konflikte mit konkurrierenden raumbedeutsamen Vorhaben schon im Planungsstadium erkannt und frühzeitig vermieden werden. Der Trinkwasserschutz hat gegenüber konkurrierenden Planungen den Vorrang.

Im Idealfall überwacht jedes WVU nicht nur "sein" Wasserschutzgebiet im Sinne der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV), sondern ergreift entsprechende Initiativen für eine möglichst grundwasserschonende Nutzung "seines" gesamten Trinkwasser-Einzugsgebietes im Sinne eines ganzheitlichen Einzugsgebiets-Managements. Dazu kann zum Beispiel gehören

  • die Bekanntmachung der Einzugsgebiets-Grenzen bei allen betroffenen Kommunen, Behörden und Planungsträgern
  • die Aufklärung der Bevölkerung über das Herkunftsgebiet des Trinkwassers und die Empfindlichkeit dieses Naturprodukts
  • das kommunalpolitisch engagierte Eintreten für bessere Alternativen bei Planungen, die vermeidbare Risiken für den Trinkwasserschutz mit sich brächten
  • die umfassende Kooperation mit den Landwirten einschließlich wirksamer einzelbetrieblicher Beratung und freiwillige Bewirtschaftungsverträge mit fairen Prämien bis hin zur Umstellung auf ökologischen Landbau
  • die Kooperation mit anderen konkurrierenden Nutzern bis hin zur Gewährung finanzieller Anreize für bestimmte freiwillige Vermeidungsmaßnahmen (zum Beispiel Beihilfen für die Umstellung auf Gasheizungen zur Beseitigung von Heizöllagerungen etc.)

Die Kommunen sind nicht nur in ihrer Rolle als Beteiligte an der Wassserversorgung gefordert. Vielmehr sind sie auch aufgerufen, vorbildhaftes Verhalten beim flächendeckenden allgemeinen Grundwasserschutz zu zeigen. Dazu gehört insbesondere

  • ein sorgsamer Umgang beim Winterdienst und Straßenunterhalt
  • eine den technischen Möglichkeiten entsprechende Behandlung des Oberflächenwassers von Straßen und Plätzen
  • der sorgfältige Unterhalt des Kanalnetzes
  • eine die Bodeneingriffe und insbesondere die Freilegung des Grundwassers minimierende Genehmigungspraxis beim Rohstoffabbau und der Wiederverfüllung.
    Hierbei sollte auf ein Verbot der Nassverfüllung geachtet werden und die Trockenverfüllung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden.

Eine weitere Herausforderung ist die Modernisierung der Wasserversorgung, denn Wasser ist ein maßgebender Standortfaktor und als Leistung zur Daseinsvorsorge Bestandteil des Gemeinwohls. Das Modell der Wasserversorgung unter kommunaler Trägerschaft hat sich bestens bewährt. Als Argument gegen die Liberalisierungsdiskussion setzen der Bund und die Länder, die Kommunal- und Fachverbände auf die sogenannte "Modernisierungsstrategie" für die Siedlungswasserwirtschaft. Wesentliche Bausteine dieser Strategie sind

  • die Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit unter anderem durch Kooperation oder Zusammenführung zu leistungsfähigen kommunalen Unternehmen
  • die Durchführung flächendeckender freiwilliger Benchmarking-Projekte
  • eine Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen bei der kommunalen Aufgabenerfüllung, wo zweckmäßig

Zur Sicherung der technischen und personellen Kompetenz sowie zur Substanzerhaltung des Anlagevermögens, sind die Wasserversorger gehalten, die vorhandenen Modernisierungsinstrumente zu nutzen. Gerade bei der in Bayern bestehenden dezentralen Struktur ist dies von besonderer Bedeutung.Durch eine betriebliche Kooperation, d.h. eine freiwillige partnerschaftliche Zusammenarbeit, lässt sich nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessern, sie führt zum Beispiel auch zur Steigerung der Versorgungssicherheit und der Fachkunde des Personals.

Mit einer Teilnahme am bayerischen Benchmarking-Projekt (EfffWB) ist der Nachweis der Effizienz und Qualität in der kommunalen Wasserversorgung führen. Eine Beteiligung am freiwilligen Benchmarking sollte sich jedes Wasserversorgungsunternehmen zur Pflicht machen.

Die Einführung von individuellen, d.h. auf die jeweiligen Wasserversorgungsunternehmen zugeschnittene Betriebs- und Organisationshandbüchern (BOH) dient der Organisationssicherheit, das bei allen Unternehmen vorliegen sollte.

Der Umgang mit dem Lebensmittel Trinkwasser, die Wartung der Versorgungseinrichtungen sowie die Gewährleistung der Versorgung erfordern eine entsprechende fachliche Qualifikation des hier tätigen Personals. Hierzu zählt neben einer einschlägigen Berufsausbildung auch eine ständige Fortbildung. Bewährt haben sich dabei die kollegiale Beratung und der Erfahrungsaustausch der Praktiker untereinander unter der Regie erfahrener Kollegen aus den Versorgungsunternehmen oder der Wasserwirtschaftsverwaltung im Rahmen der Wasserwerksnachbarschaften.

In Anbetracht des sich abzeichnenden Klimawandels werden zur Optimierung der Versorgungssicherheit Anpassungsmaßnahmen an die Auswirkungen des Klimawandels erforderlich werden. Denn durch den global und regional nachweisbaren Temperaturanstieg kommt es zu Veränderungen des Wasserkreislaufs auch in Bayern. Bei längeren und intensiveren Trockenperioden kann dies Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Grundwassers in einzelnen Landesteilen und zu bestimmten Jahreszeiten für die Wasserversorgung haben (Grundwasserneubildung, Grundwasservorräte bzw. Quellschüttungen).

Hier gilt es Vorsorge zu treffen, um die Wasserressourcen nach Menge und Qualität sichern und die Versorgungssicherheit für Trink- und Brauchwasser bei veränderten Wasserdargebotssituationen aufrecht erhalten zu können.

In einem ersten Schritt wird deshalb die Wasserwirtschaftsverwaltung mit den WVU die Versorgungssicherheit der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen samt Wasserbilanzen erheben und bewerten.

Eine Bestandsaufnahme ist Voraussetzung dafür, um Lösungsansätze und -konzepte zur Verbesserung der örtlichen bis überregionalen Versorgungssicherheit anstoßen zu können. Ziel ist es, dass möglichst jede öffentliche Wasserversorgung zur Erhöhung der Versorgungssicherheit über zwei unabhängige Standbeine verfügt, seien es eigene, unabhängige Gewinnungsgebiete oder Verbundleitungen zu Nachbarn.

Eine ständige Aufgabe der Wasserversorgungsunternehmen stellen der Erhalt und die Sanierung des Trinkwassernetzes dar. In Bayern sind etwa 99% der Haushalte an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Dazu sind ca. 115.000 km Trinkwasserleitungen verlegt. Mit der derzeitigen Netzerneuerungsrate (Leitungserneuerung pro Jahr in %) von knapp unter 1,0% lässt sich die technische Substanzerhaltung des Rohrleitungsnetzes dauerhaft nicht bewerkstelligen. Insbesondere zur Minimierung von Leitungsverlusten, und somit auch unter den Aspekten des Ressourcenschutzes und einer Energieeinsparung, bedarf es hier künftig verstärkter Anstrengungen. Vielfach sind weitere evtl. mögliche Energieeinsparpotentiale im Betrieb noch ungenutzt. Beispielsweise sei hier die Optimierung beim Einsatz von Pumpen genannt. Auch lässt sich bei entsprechenden Voraussetzungen eine effektive Energiegewinnung im Netz installieren.

Beispiele

Ansprechpartner

Zuständige Ansprechpartner zu fachlichen und rechtlichen Fragen der Wasserversorgung und des Grundwasserschutzes sind die örtlich zuständigen Wasserwirtschaftsämter sowie die wasserrechtlich fachkundigen Stellen an den Landratsämtern.

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