Naherholung im Einklang mit der Natur

Noch vor weniger als 100 Jahren waren der freie Zugang zur Natur und eine geregelte Erholungsvorsorge im Bereich von Städten und Gemeinden keine Selbstverständlichkeit. Gestützt auf das Grundgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), werden in Bayern die Belange der Erholung nicht nur durch den Artikel 141 (3) der Bayerischen Verfassung garantiert, sondern im Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (BayNatSchG) besonders hervorgehoben. Neben den klassischen innerstädtischen Naherholungsmöglichkeiten im Bereich von Kleingärten, Grünanlagen, Parks und gebauten Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Schwimmbädern, gewinnen die nicht bebauten innerstädtischen Flächen, vor allem aber auch die meist landwirtschaftlich genutzten Stadtrandzonen eine immer größere Bedeutung im Bezug auf mögliche Freizeit- und Erholungsaktivitäten.

Herausforderungen und Ziele

Die Kommunen haben mit den Instrumenten der Raumplanung sowie der Bauleit- und Landschaftsplanung gute Grundlagen, insbesondere die für die vielfältigen Formen der Naherholung maßgebliche Infrastruktur bereitstellen zu können.
Dabei ist es eine besondere Herausforderung, mit zunehmender Nähe der Erholungsgebiete zu Naturflächen, den Belangen des Arten- und Biotopschutzes und den Ansprüchen der Erholungssuchenden gleichermaßen gerecht zu werden. Im innerstädtischen Bereich oder innerhalb bebauter Gebiete kann das nur gelingen, wenn ausreichend große Flächen - idealerweise alte Parkanlagen oder Auenbereiche zur Verfügung stehen oder zum Beispiel Flächen ehemaliger Betriebe einer Freizeitnutzung zugeführt werden können (zum Beispiel Gartenschauen in Coburg, Marktredwitz).

In der Regel dient eine systematische Ortsbegrünung (zum Beispiel Vernetzung innerörtlicher Grünflächen oder gezielte Baum- und Strauchpflanzungen) vorrangig der Verbesserung des Stadtklimas und der wohnungsnahen Erholungsvorsorge einschließlich der heute wichtig gewordenen Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten. Anspruch sollte aber auch sein, diese Bereiche mit den nicht bebauten Randzonen der Kommunen zu vernetzen und für den Erholungssuchenden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV erreichbar zu machen. Hier besteht ein großes Gestaltungspotenzial, das auch dazu beitragen kann, Umweltbelastungen durch Verkehr und Straßenbau zu vermindern.

Eine gut geplante Infrastruktur ist wichtige Voraussetzung für die Besucherlenkung. Sie ermöglicht es zusammen mit landschaftsgestaltenden Maßnahmen und punktuellen Erholungseinrichtungen, wie etwa Badeseen, Klettergärten, Wildparks oder Naturerfahrungsräumen, die Landschaft erlebbarer und attraktiver zu machen und dabei dennoch lebensnotwendige Freiräume für Pflanzen und Tiere zu sichern. Je kleinräumiger die unterschiedlich intensiv genutzten Teilgebiete sind und vorausgesetzt, dass diese sinnvoll miteinander verknüpft sind, desto mehr Vielfalt kann entstehen (integrative Entwicklung). Wichtig ist die Beachtung der standörtlichen, natürlichen und kulturlandschaftlichen Voraussetzungen in den Planungsbereichen.

Je nach Größe der Kommune ist es sinnvoll, bürgerschaftliches Engagement bei der Verbesserung der Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten einzubeziehen. Dies kann die Identifikation der Bürger mit den Anlagen und Einrichtungen unterstützen und darüber hinaus das Gemeinschaftsgefühl stärken.

Um die Vernetzung mit Nachbargemeinden besser abstimmen zu können, aber auch zur Stärkung des touristischen und landschaftlichen Potenzials, entschließen sich Kommunen im Bereich von Großstädten und dicht besiedelten Landschaftsräumen verstärkt dazu, die Freiraumentwicklung zum Beispiel durch Einrichtung von Regionalparks voranzutreiben.
Naturparks, in Bayern gibt es derzeit 18, haben dagegen die Aufgabe, wirtschaftlich tragfähige Erholungsmöglichkeiten im Einklang mit den landschaftlichen, naturschutzbezogenen und soziokulturellen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ansprechpartner

Als Ansprechpartner stehen den kreisangehörigen Gemeinden in erster Linie die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern zur Verfügung.
Die Kontaktdaten finden Sie schnell im Behördenwegweiser Bayern:

Teilen