Energiebereitstellung

Zu den Aufgaben der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis gehört nach Artikel 83 der Bayerischen Verfassung die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Licht, Gas und elektrischer Kraft. Viele Stadt- und Gemeindewerke sind Beleg einer ursprünglich dezentral organisierten Energieversorgung. Die Versorgung mit Strom ist zwar gemeindliche Aufgabe, aber die Gemeinde muss diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, sondern kann über Konzessionsverträge Dritte beauftragen. Zur Wärmeversorgung sind die Gemeinden nicht verpflichtet, aber unter Berücksichtigung der Verpflichtungen aus Art. 141 der Bayerischen Verfassung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und einem möglichst sparsamen Umgang mit Energie besteht gemeindliches Interesse daran, dass die Energiebereitstellung umwelt- und klimaverträglich erfolgt.

Die Liberalisierung des Energiemarktes hat viele kommunale Werke dem direkten Wettbewerb mit großen Energieversorgungsunternehmen ausgesetzt und zur Konzentration von Energieanbietern am Energiemarkt geführt. Kommunen und kommunale Werke sind allerdings nach wie vor die zentralen Akteure und besitzen weiterhin große Spielräume für eine umweltverträglichere Energieversorgung. Verfassungsrechtlich sind diese verankert im kommunalen Selbstverwaltungsrecht nach Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes bzw. Art. 11 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung. Daher bleibt auch mit dem 1998 neu formulierten und liberalisierten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Sinne der Daseinsvorsorge die Konzessionierung der Leitungsverlegung für Strom und Gas in öffentlichen Verkehrsflächen als ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für eine verlässliche allgemeine Energieversorgung erhalten.

Zusätzlich zur Verteilerfunktion erzeugen viele Kommunen traditionell auch selbst Strom und Wärme oder steigen in diesen Markt als Erzeuger über eigene Gemeindewerke oder Kooperationen mit Energieversorgungsunternehmen ein. Neben den ursprünglichen Zielgrößen "Wirtschaftlichkeit der Erzeugung" und "Versorgungssicherheit von gewerblichen und privaten Kunden" spielen dabei auch "Sozialverträglichkeit der Erzeugung und Veräußerung" und "Umweltverträglichkeit der Erzeugung" eine Rolle.
Insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien haben die Gemeinden dezentrale Anlagen der Energiebereitstellung, wie Biomasse-Heiz-(Kraft-)Werke oder Photovoltaikanlagen zur Stromeinspeisung mit auf den Weg gebracht. Allerdings verfügen Kommunen ohne eigene Gemeinde- oder Stadtwerke über deutlich geringere Stellschrauben in der Energiebereitstellung.

Herausforderungen und Ziele

Im Sinne des Klimaschutzes sowie zur "Sicherstellung der Versorgung" sollten die Kommunen aktiv auf die konsequente Ausschöpfung aller Potenziale zur Energieeinsparung, insbesondere durch Energieeffizienz, hinwirken.

Bei der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien sollte stets darauf geachtet werden, dass die Verschwendung fossiler Energieträger nicht durch die Verschwendung erneuerbarer Energieträger ersetzt wird.

Um den Ausbau der vorhandenen bzw. notwendigen Infrastruktur (beispielsweise das Gas- und Wärmeleitungsnetz) am Bedarf der Zukunft orientieren und räumlich hinsichtlich des Versorgungspotenzials koordinieren zu können, ist es zweckmäßig für die Kommunen, ihre Maßnahmen auf einer Analyse der örtlichen Energiesituation oder nach Möglichkeit auf einem Energienutzungsplan aufbauend entwickeln.
Dies sind auch wichtige Bausteine in einem kommunalen CO2-Minderungskonzept.

Dabei haben die Kommunen verstärkt die Rolle der Moderation zu übernehmen. Beispielsweise bei der Nutzung von Abwärmepotenzialen aus wohngebietsnahen Produktionsanlagen gilt es, seitens der Kommune die Vereinbarungen zwischen Gemeindewerken, Unternehmen und Hausbesitzern sinnvoll zu koordinieren.

Wichtige Beiträge zur Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase können die Kommunen vorbildlich dadurch leisten, dass sie im Rahmen der kommunalen Energieerzeugung auf Kraft-Wärme-Kopplung und den sinnvollen und effizienten Einsatz erneuerbarer Energien setzen. Immer mehr Kommunen setzen sich Ziele, den Anteil der Energieversorgung zu einem bestimmten Prozentsatz aus erneuerbaren Energiequellen zu bestreiten. Hier zeigt sich, dass die Vision der Energieautarkie nicht ohne konsequente Energieeinsparung und Energieeffizienzmaßnahmen Realität werden kann.

Beim Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energieträger ist zudem wichtig, auf eine nachhaltige Bewirtschaftung zu achten und dabei andere Umweltschutzgüter zu berücksichtigen. So ist beim Anbau und der Nutzung von Energiepflanzen auf eine grundwasser- und bodenschonende und die Artenvielfalt berücksichtigende Bewirtschaftungspraxis zu achten, sowie auf eine emissionsarme Nutzung Wert zu legen. Bei der Nutzung von Wasserkraft gilt es beispielsweise, die biologische Durchgängigkeit der Gewässer für das Wanderverhalten von Fischen zu berücksichtigen.

Damit der verstärkte Anbau von nachwachsenden Rohstoffen in Zukunft nicht zu Lasten der Umwelt geht, haben die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft und das Bayerische Landesamt für Umwelt im Auftrag des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums gemeinsam Anbau- und Nutzungsempfehlungen für Energiepflanzen erarbeitet.

Diese Empfehlungen können bei den Unteren Naturschutzbehörden und bei den Ämtern für Landwirtschaft und Ernährung eingesehen sowie beim Landesamt für Umwelt bezogen werden.

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