Bewertung und Empfehlungen
Internationale und nationale Strahlenschutzbehörden beschäftigen sich seit vielen Jahren mit der Bewertung von Radon-Konzentrationen in Gebäuden und haben entsprechende Empfehlungen bzw. Richtwerte erarbeitet. In Deutschland existieren zur Zeit keine gesetzlichen Regelungen mit einem verbindlichen Grenzwert.
Wie die meisten Länder in der Europäischen Union orientiert sich Deutschland an einer Empfehlung der Europäischen Kommission sowie an den Bewertungen der internationalen und deutschen Strahlenschutzkommission (SSK). Die Tabelle gibt eine Übersicht der Empfehlungen nationaler und internationaler Gremien zur Begrenzung der Radonexposition.
|
Radonkonzentration i. d. Raumluft in Bq/m3 für
|
||
|---|---|---|
|
zu errichtende Gebäude
|
bestehende Gebäude
|
|
| WHO 2009 |
100
|
250
|
| ICRP 2005 |
-
|
200 bis 600
|
| SSK 1994 |
250
|
250
|
| EU 1990 |
200
|
400
|
Die SSK hat im April 2005 eine Stellungnahme zum Lungenkrebsrisiko durch Radonexpositionen in Wohnungen verabschiedet, die die Ergebnisse der europäischen Radonstudie (Radon in homes and risk of lung cancer: collaborative analysis of individual data from 13 European case-control studies, 2005a, (BMJ 330: 223-227) berücksichtigt.
Die SSK kommt in dieser Stellungnahme zu der Bewertung, dass bei Entscheidungen über konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Radonkonzentrationen in Wohnungen auch der Bereich unterhalb von 250 Bq/m3 zu berücksichtigen ist.
