Minimierungsgebot - Hinweise auf StrlSchV und Beispiele
Die "Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung" (Strahlenschutzverordnung-StrlSchV) regelt für die Bundesrepublik Deutschland den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung. Hierbei gilt zusätzlich im Strahlenschutz weltweit das sogenannte "ALARA-Prinzip" das für "As Low As Reasonable Achievable" steht. Dies bedeutet:- Jede Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung muss gerechtfertigt sein.
- Anwendungen müssen so optimiert sein, dass sie dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
- Maßnahmen, die ergriffen werden, müssen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren vernünftig und sinnvoll sein.
Eine konsequente Umsetzung bedeutet, dass z. B. die in der StrlSchV verankerten Grenzwerte keinesfalls eine klare Abgrenzung zwischen "gefährlich" und "ungefährlich" wiederspiegeln. Vielmehr wird angenommen, dass mit einer Überschreitung des Grenzwertes ein gewisses radiologisches Risiko verbunden ist und unterhalb dieses Wertes nur ein geringes radiologisches Risiko vorliegt. ALARA bedeutet in diesem Sinne, dass die Strahlenbelastung auch unterhalb gültiger Grenzwerte so gering wie möglich gehalten werden muss.

In diesem Sinne tragen auch Messergebnisse der Strahlenschutzlaboratorien des LfU weit unterhalb zulässiger Grenzwerte zur Umsetzung des "ALARA-Prinzips" bei. Sie ermöglichen es, behördlicherseits Empfehlungen für Maßnahmen auszusprechen, die eine weitere Reduzierung bekannter beruflich oder durch natürliche Quellen bedingter Strahlenbelastungen ermöglichen.
Die 5 wichtigsten Maßnahmen, dieses Ziel zu erreichen sind hierbei:
- Beseitigung der Strahlenquelle
Beispiel: Der Zweck des Einsatzes einer radioaktiven Quelle kann nach Stand von Wissenschaft und Technik auch mit anderen Mitteln erzielt werden. Bei Wolfram Inertgasschweißen (WIG-Schweißen) kommen thoriumhaltige Elektroden zum Einsatz. Heute sind Elektroden erhältlich, die nicht radioaktiven Seltenerdelemente enthalten. - Reduktion der Aktivität der Strahlenquelle
Beispiel: Der Zweck des Einsatzes einer radioaktiven Quelle kann auch mit einer geringeren Aktivität erzielt werden. Ionisationsrauchmelder sind besonders empfindlich auf bei flammenden Bränden entstehende kleine Rauchpartikel. Ist im zu überwachenden Bei Verwendung von Ionisationsrauchmeldern darauf achten, dass die Aktivität der verwendeten Quellen so gering wie möglich gehalten wird um den gewünschten Überwachungseffekt zu erzielen. - Möglichst großer Abstand zu einer Strahlenquelle
Beispiel: Die Verwendung einer radioaktiven Quelle ist unumgänglich. Vorkehrungen dafür treffen, dass der Abstand von Personen zur Quelle so groß wie möglich gehalten werden kann z. B. durch mechanische Barrieren, die eine zufällige Annäherung verhindern. - Reduktion der Aufenthaltsdauer in der Nähe einer Strahlenquelle
Beispiel: Bei Arbeiten z. B. mit radioaktiven Materialien im Labor organisatorische Maßnahmen treffen, dass die Zeitdauer des Umgangs so kurz wie unumgänglich notwendig gehalten wird. - Abschirmung der Strahlenquelle durch geeignete Materialien
Beispiel: Unter Beachtung der vorangegangenen Spiegelstriche die Quelle durch geeignete Materialien wie Blei, Schwerbeton, Bleiglas etc. abschirmen.
Weitere Maßnahmen oder eine Kombination der oben genannten Maßnahmen sind denkbar und beruhen meist auf Einzelfallentscheidungen.
